Falsche Angaben beim Handy verkauf?

1 Antwort

...und anstatt 128 GB hat 256 GB angegeben jetzt will der Käufer das Handy zurück geben ...

Völlig zu Recht:

Er hat das Handy falsch beschrieben, also muss er komplett rückabwickeln und auch alle Versandkosten übernehmen.

Klicken: § 439 BGB Nacherfüllung

Übrigens könnte der Käufer das auch erfolgreich einklagen.