Handy auf Raten verkauft, Käufer zahlt rate nicht?
Servus,
Wie ist es eigentlich. Darf man, wenn der Käufer eines Handys, welcher er mittels Ratenzahlung bezahlt (wurde auch Schriftlich so festgehalten), die Raten nicht mehr zahlt, man ihn öfter anmahnt, aber er immer noch nicht zahlt. Darf ich da einfach zum Käufer hinfahren und mir das Handy zurück holen? Da er ja den Vertrag nicht erfüllt, ist ja der Vertrag hinfällig.
9 Antworten
In solchen Verträgen steht oft der Passus: "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum des Darlehengebers". Wenn dieser Passus bei Deinem Vertrag fehlt, dann wäre mir das an Deiner Stelle auch egal. Dann soll doch der andere auf Herausgabe des Handys klagen.
Niemand hier kennt Euren Vertrag und seine Einzelheiten. Daher kann hier auch niemand eine genaue Antwort geben.
Fragliche Punkte sind der Eigentumsvorbehalt und die Folgen bei Ratenverzug.
Du als Darlehensgeber darfst selbst, gegenüber dem Schuldner auf gar keinen Fall tätig werden. Außer mahnen und fordern sind dir die Hände gebunden.
Wenn er nicht zahlt, bleibt nur das gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und die Vollstreckung entweder in das Vermögen des Schuldners oder Herausgabe der Ware... Je nachdem ob Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde oder nicht.
Ratenverzug kann dir darüber hinaus die Möglichkeit zur Kündigung des Darlehens geben, das entscheidet darüber, ob Du lediglich die ausstehenden Raten verlangen kannst, oder nach erfolgter Kündigung, die restlichen Raten einschl. vereinbarter Zinsen als Komplettsumme.
Nein, darfst du nicht. Dazu hattet ihr einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbaren müssen, was ihr wahrscheinlich nicht gemacht habt.
Der Vertrag wird auch nicht hinfällig.
Du hast einen Zahlungsanspruch, den du notfalls auch gerichtlich durchsetzen kannst.
Darf ich da einfach zum Käufer hinfahren und mir das Handy zurück holen?
Nein.
Da er ja den Vertrag nicht erfüllt, ist ja der Vertrag hinfällig.
Wieder nein, Du musst halt die Zahlung zivilrechtlich durchsetzen:
Dies wurde auch gemacht, aber mit dem Hintergedanken vom Käufer, das er dies nicht einhalten will.
Das wirst Du nachweisen müssen.
Somit ist es doch versuchter Betrug.
Nein, erstmal ist es ein Zahlungsverzug, und das ist eine rein zivilrechtliche Sache.
Kurze Antwort: nein.
Lange Antwort: Ist im Ratenkaufvertrag der Passus "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" o.Ä. drin, kann man zivilrechtlich sowohl auf die Erfüllung der Ratenzahlung aus dem Kaufvertrag, § 433 Abs. 2 BGB, oder alternativ auf die Herausgabe des Eigentums gem. § 985 BGB klagen.
Fehlt dieser Passus, kann man zivilrechtlich nur noch auf Erhalt der Ratenzahlung klagen, da der Käufer gem. § 929 BGB auch ohne vollständige Bezahlung bereits Eigentümer des Handys geworden ist.
Naja das Problem ist nur bzw. Was ich nicht kapiere.
Ein Vertrag muss immer von beiden Seiten zugestimmt werden. Dies wurde auch gemacht, aber mit dem Hintergedanken vom Käufer, das er dies nicht einhalten will. Somit ist es doch versuchter Betrug.
Er hat wissentlich etwas zugestimmt um ein Mehrwehrt daraus zu erhalten und will seinen Teil vom Vertrag nicht erfüllen