Handy vertag mit ratenzahlung für Handy ?
Darf der Gerichtsvollzieher von mein vertag was ich auch in raten zahle mein S7 pfänden
4 Antworten
der kann dir höchstens einen Schulden-Berater empfehlen.
viele Dinge zählen in deutschland zu den Existensbedürfnisse. sonst könnte er dich ja auf der Straße wohnen lassen, und die Miete die dir zusteht kassieren.
Das Handy kann er dir nicht nehmen! dein Fernsehr! Küchengeräte.
die können aber spaarbuch, Aktien. Goldschmuck. Zweit Auto mit Versiegeln. wenn du dann weiterhin nicht zahlen willst. dann Vollstrecken die durch Zwangsversteigerung. aber nur wenn es auch dein Eigentum ist und nicht nur Besitz.
Das Handy ist dein Besitz, und noch nicht dein Eigentum. dir das abnehmen bringt ja nix. weil du ja die Raten noch alle zahlen musst. bis dahin ist auch Der Wert nicht mehr so hoch.
wenn du ein 16K 30.000,- TV hast dann können die das verpfänden und von dem geld deine schulden abzahlen und dir einen 4K von Aldi für 500 euro kaufen.
Gerichtsvollzieher kann keine Schulden mit andere Schulden begleichen. das Handy ist dann erst dein Eigentum wenn du die Letzte Rate gezahlt hast. solange bist du nur Besitzer zum Prozentteil. auch wenn du es kaputt machst. musst du alles abzahlen. wenn es kein Garantiefall ist.
Verstehe ich nicht genau bekomme es aber nicht abgenommen oder
warum sollten die dir das abnehmen, du bezahlst doch deine schulden ab. oder weigerst du dich die Raten zu zahlen.
du kannst auch 24 Moane statt 12 Raten zahlen.
Warum schaft man sich einen Teuren Handyvertrag inklusive Teures Handy an, wenn man irgendwo Schulden hat?
Reicht da nicht ein Prepaidvertrag für 6-8 € und ein 80-120 € Smartphone?
Natürlich ...
wenn er ein 100.000 euro besitzt aber gerade mal 10.000 bezahlt hat. kann man doch nicht das 100.000 Euro als sein Kapital anrechnenen.
... was für den Gerichtsvollzieher vollkommen belanglos ist. Du bist Besitzer, das reicht.
Das ist rechtlich totaler Unsinn. Es ist erst ihr Eigentum, wenn es vollkommen abbezahlt ist, solange gehört das Smartphone dem Anbieter. Lies mal die AGB's. Der Gerichtsvollzieher kann und darf es demnach nicht pfänden. Zudem gibt es noch weitere Parameter.
Also Fernseher und kuchen Geräte auch nicht oder