Niemand hier kennt Euren Vertrag und seine Einzelheiten. Daher kann hier auch niemand eine genaue Antwort geben.

Fragliche Punkte sind der Eigentumsvorbehalt und die Folgen bei Ratenverzug.

Du als Darlehensgeber darfst selbst, gegenüber dem Schuldner auf gar keinen Fall tätig werden. Außer mahnen und fordern sind dir die Hände gebunden.

Wenn er nicht zahlt, bleibt nur das gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und die Vollstreckung entweder in das Vermögen des Schuldners oder Herausgabe der Ware... Je nachdem ob Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde oder nicht.

Ratenverzug kann dir darüber hinaus die Möglichkeit zur Kündigung des Darlehens geben, das entscheidet darüber, ob Du lediglich die ausstehenden Raten verlangen kannst, oder nach erfolgter Kündigung, die restlichen Raten einschl. vereinbarter Zinsen als Komplettsumme.

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