Handschrift des Lehrers unter dem Datenschutz?
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Lehrkraft lehnte mein Ersuchen ein Tafelbild mit einem mobiltelefon zu fotografieren ab, es folgte die Begründung: Die Schrift stehe unter den Datenschutz.
Nun stellt sich die Frage, ob dies unter berücksichtigung der in Deutschland geltenden Gesetze stimmt?
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!
7 Antworten
Ich halte das für an Haaren herbeigezogen. Der Lehrer wird sicherlich in den Klassenarbeiten die ein oder andere Anmerkung notieren. Aber der Lehrer kann das Fotografieren der Tafel natürlich untersagen. Lediglich die Begründung ist Bullshit.
Ich halte das für Blödsinn.
Das Verbot des Lehrers wird jedoch meiner Meinung nach durch das Hausrecht begründet.
Datenschutz ist Unsinn.
Aber es besteht durchaus Urheberrechtschutz. Allerdings darfst du eine Privatkopie für persönliche Verwendung anfertigen. Veröffentlichen wäre aber verboten.
Die Handschrift ist zwar eine personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, die Verarbeitung bedarf also grundsätzlich einer Rechtsgrundlagen.
Allerdings bist du als Privatperson gar nicht von der DSGVO erfasst, der Lehrer kann sich also nicht darauf berufen. Man könnte noch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht nachdenken, aber das ist auch eher fernliegend.
Je nachdem wie eure Schul- und Hausordnung aussieht, kann er es aber auf der Grundlage verbieten.
Es ist auch sein Erguss und sein Klassenzimmer.
Er kann einfach so entscheiden, was da passiert.