Melderegisterauskunft bedeutung der Antwort?
Habe eine Anftage zur Melderegisterauskunft gestellt und diese Antwort bekommen. Heißt das das meine Gesuchte Person wirklich nicht da regestriert ist oder liegt ein Sperrvermerk und die Gemeinde schützt diese Person.
Was bedeutet das:
Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“
Bemerkung: Person im Melderegister nicht regestriert
5 Antworten
Das heißt du wurdest mit einer neutralen Antwort abgespeist, kann alles zutreffen.
Entweder waren deine Angaben nicht zweifelsfrei und es gab in der Gemeinde zB 3 Max Mustermann, geboren am 11.11. 55.
oder es liegt tatsächlich eine Sperre vor
oder die Person war tatsächlich in der Gemeinde nicht gemeldet.
Wie ein negativ Bescheid erteilt wird, regelt jedes Meldeamt für sich.
Die Angaben waren 100% und sogar mit alten Adressen zuletzt war sie verzogen ins Ausland bin mir sicher das es den Namen nicht so oft gibt in Deutschland
Wenn eine Auskunft nicht erteilt wird /werden kann , dann gibt es irgendeinen Sperrvermerk. Ansonsten würde die Auskunft lauten Bürger XY ist nicht bekannt.
Der wahrscheinlichste Fall: Die Person ist dort nicht registriert.
Das heißt, dass der Gesuchte dort nicht gemeldet ist.
Oder selbst eine Weitergabe von Angaben über sich untersagt hat. Das kann jeder machen. Das gilt natürlich nicht für polizeiliche Ermittlungen
Der Hans Huckeduster wohnt nicht dort, oder illegal oder hat sich bei seiner Alten unterm Bett versteckt. Das machen viele, weil so der Gerichtsvollzieher sie nicht findet.