Name bei Anzeige genannt?

3 Antworten

Ja, normalerweise erfährt der angezeigte, wer ihn angezeigt hat. Das kann z.B. der Anwalt durch Akteneinsicht machen.

Wenn du allerdings anonym bleiben möchtest, kannst du der Polizei einen “Hinweis“ geben.

Mein Sohn spielt gerne am PC mit anderen. Also Headset und Mikrofon.

Als er 13 war, zogen vis a vis neue Nachbarn ein. Da mein Sohn im Sommer die Fenster offen hat wegen Hitze, drang sein 'Gespräch' mit den Kollegen offenbar zu den neuen vis a vis Nachbarn und die riefen direkt die Polizei anstatt mal anzuläuten und das Problem zu erklären.

Auf jeden Fall hatten wir um ein Uhr Früh die Bullen vor der Tür und die haben uns auch gesagt, von wem die Beschwerde kam.

Der Melder wird üblicherweise als Zeuge aufgenommen und landet daher mit Name und Adresse in den Ermittlungsakten, in die der Beschuldigte spätestens mit Abschluss der Ermittlungen auf Antrag Einsicht bekommt.

In der Regel weiß man aber ohnehin ungefähr, aus welcher Richtung die Beschwerde kam...

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche