Hallo random Frage die mir gerade so kam?

2 Antworten

Einsperren ist grundsätzlich verboten, auch außerhalb der Schule. Nur bei richterlichem Beschluss darf man jemanden die Freiheit entziehen und ihn einsperren.

Alles andere ist Freiheitsberaubung.


Niclas04022 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 15:56

Achso danke

Ich meine, dass ein Unterrichtszimmer abschließen nur erlaubt ist als Schutzmaßnahme bei Amokalarm und von innen abschließen evtl. noch, wenn die Klasse z. B. erst noch heftig den Raum wieder auf Vordermann bringen muss.

notting

Woher ich das weiß:Recherche