hallo! welche prudukte fallen unter die hackfleischverordnung

3 Antworten

Die Hackfleischverordnung gibt es nicht mehr. Sie ist jetzt Teil der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

In der alten Hackfleischverordnung sind folgende Produkte gelistet:

  1. Zerkleinertes Fleisch wie Hackfleisch und Schabefleisch, auch zubereitet, geschnetzeltes Fleisch,
  2. Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch wie Fleischklöße, Fleischklopse, Frikadellen, Bouletten, Fleischfüllungen,
  3. Bratwürste sowie zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Rohwurst und Brühwursthalbfabrikate und Fleischbräte,
  4. zerkleinerte Innereien wie Leberhack sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung von zerkleinerten Innereien hergestellt sind,
  5. Fleischzuschnitte wie Steaks, Filets, Schnitzel, die mit Mürbeschneidern oder Geräten ähnlicher Wirkung behandelt worden sind,
  6. Schaschlik und in ähnlicher Weise hergestellte Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch oder gestückelten Innereien auf Spießen. Erzeugnisse, die in den Nummern 1 bis 6 genannte, ganz oder teil weise rohe Erzeugnisse als Anteile enthalten, stehen diesen Erzeugnissen gleich.

alle, die aus irgendeinem bestimmten grund-/rohstoff hergestellt sind

Hallo, ich habe in meiner Meisterprüfung folgendes gelernt: Jedes Fleisch dessen Kantenlänge unter 1x1cm ist. Also grob zerkleinert und darunter. Gruß, Peter