hallo! welche prudukte fallen unter die hackfleischverordnung
welche produkte fallen den unter die hackfleichverordnung ?
3 Antworten
Die Hackfleischverordnung gibt es nicht mehr. Sie ist jetzt Teil der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
In der alten Hackfleischverordnung sind folgende Produkte gelistet:
- Zerkleinertes Fleisch wie Hackfleisch und Schabefleisch, auch zubereitet, geschnetzeltes Fleisch,
- Erzeugnisse aus zerkleinertem Fleisch wie Fleischklöße, Fleischklopse, Frikadellen, Bouletten, Fleischfüllungen,
- Bratwürste sowie zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Rohwurst und Brühwursthalbfabrikate und Fleischbräte,
- zerkleinerte Innereien wie Leberhack sowie Erzeugnisse, die unter Verwendung von zerkleinerten Innereien hergestellt sind,
- Fleischzuschnitte wie Steaks, Filets, Schnitzel, die mit Mürbeschneidern oder Geräten ähnlicher Wirkung behandelt worden sind,
- Schaschlik und in ähnlicher Weise hergestellte Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch oder gestückelten Innereien auf Spießen. Erzeugnisse, die in den Nummern 1 bis 6 genannte, ganz oder teil weise rohe Erzeugnisse als Anteile enthalten, stehen diesen Erzeugnissen gleich.
alle, die aus irgendeinem bestimmten grund-/rohstoff hergestellt sind
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Hallo, ich habe in meiner Meisterprüfung folgendes gelernt: Jedes Fleisch dessen Kantenlänge unter 1x1cm ist. Also grob zerkleinert und darunter. Gruß, Peter