Weshalb darf ich nicht daheim meine selbst gezüchteten Tiere schlachten (zum essen)?

6 Antworten

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Hausschlachtung, eine Sackgasse für den amtlichen Tierarzt

Erlauben Sie mir zunächst die grundlegenden gesetzlichen Grundlagen zu erörtern, da hier vermutlich einige Wissensdefizite vorliegen könnten. Die Hausschlachtungen sind geregelt im § 2a der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV). Mit der ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts traten dann am 21.5.2010 die neuen Regelungen für Hausschlachtungen in Kraft. Hier die Details: • sie erfolgen außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes • nur für den eigenen häuslichen Verbrauch zu verwenden. Das Fleisch darf für Dritte nicht in den Verkehr gebracht werden. • eine Schlachttieruntersuchung nur, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass auch bei Hausschlachtungen als Notschlachtung eine Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung nicht obligatorisch ist. der Verfügungsberechtigte • muss Hausschlachtungen zur Fleischuntersuchung anmelden. • muss Tiere, die Träger von Trichinen sein können zur Trichinen-US anmelden. • muss den „in Aussicht genommenen Zeitpunkt der Schlachtung“ bei der Anmeldung der zuständigen Behörde mitteilen.

• Diese Regelungen gelten nur für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere, nicht für Hasentiere oder Geflügel. Letztere unterliegen bei der Hausschlachtung keiner Regelung. Als Huftiere zählen in diesem Fall: Schwein, Rind, Pferd, Ziege, Schaf, etc. • Eine Kennzeichnung des Schlachttierkörpers ist nicht vorgesehen. Die Verordnung enthält keine Vorschriften über nationale Genusstauglichkeitskennzeichen. Der Nachweis der erfolgten Untersuchungen ist somit nur über die entsprechenden Belege möglich.

http://www.tbv-obb.de/content/index.html?Hausschlachtung.html


Der eine solche Einställung hat sollte nicht schlachten dürfen!Einfach nur Vieher sagen...einfach schrecklich!Lämmer sollten nicht daheim gehalten sie sind nämlich Bauernhoftiere!

weil es eben rechtlich so vorgesehen ist. bei lämmern muss ja z.b. die amtliche schlachttier- und fleischuntersuchung stattfinden.


keinediskussion 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 13:07

Ich schlachte ausschließlich zum Eigenkonsum

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Hexe121967  10.11.2014, 13:17
@keinediskussion

tut nichts zur sache. hier ist das gesetzlich geregelt wer wann tiere schlachten darf und welche untersuchungen die tiere haben müssen. auch wenn es dir nicht passt! du kannst dir auch einen schlachter auf den hof kommen lassen, an den untersuchungen kommst du aber trotzdem nicht vorbei.

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PrinceCharming  12.11.2014, 01:13
@Hexe121967

Doch, der "Eigenkonsum" tut sehr viel zur Sache. Wer nicht beruflich Tiere tötet bzw. schlachtet braucht keinen Sachkundenachweis im Sinn einer amtlichen Bescheinigung nach einer Prüfung, muss aber dennoch die dazu notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse haben ! Für die Hausschlachtung gilt also : Wer es kann darf es machen !

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Wurde bei uns selbst auf dem Lande noch gemacht, allerdings muss ein tierarzt das fleisch erstmal untersuchen besonders wenn es weiterverkauft werden soll, denke mal dan die Seuchen und BSE, will du dafür deine Hand ins feuerhalten ? was ist wenn nicht und jemand stirbt daran ?

Auch wegen der Umweltauflagen / Fettabscheidung macht es heute keiner mehr selbst schlachten dafür gibt es schlachthöfe die das alles gleich mitmachen.


keinediskussion 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 14:22

Es wird absolut nichts weitergegeben . reiner eigenkonsum !

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Hausschlachtung : Anmeldung bei der Behörde: JA ! Schlachttieruntersuchung, früher Lebendbeschau, nur wenn das Tier auffällig ist, i.d.R: Nein ! Fleischuntersuchung, früher Fleischbeschau : JA ! Bei Schweinen auch Trichinen-Untersuchung ! Zu Sachkunde und Betäubung siehe meine jeweiligen Kommentare!