Halben GeZ Monat voll Zahlen?
Hello,
Folgende Sachlage: ich bin zum 15.10. Eingezogen, habe auch prompt eine GeZ Rechnung bekommen über ANTEILIG Oktober (was an sich ja fair ist)sowie Nov. Dez. Und Januar voll.
Ich bin seit dem 01.11 Bafög Empfänger, habe auch sofort das Schreiben an die GEZ gesendet und soll nun nach Korrektur der Rechnung doch volle 18€ für Oktober zahlen. ...
Im Endeffekt hat sich also der Rechnungsbetrag geändert, ich wurde von 3 Monaten befreit und habe scheinbar willkürlich einfach einen halben dazu bekommen... ist das so rechtens? Nach Bezug auf Paragraph 7 können Sie es wohl verlangen, wenn ich aber Bezug auf die "originale" Rechnung nehme scheint mir es ungerechtfertigt und unfair.
Einschätzung der Lage?
1 Antwort
Der Rundfunkbeitrag ist ein Monatsbeitrag, der für jeden Monat voll anfällt, in dem du als Volljähriger Inhaber einer Wohnung bist. Also musst du auch für einen Monat voll zahlen, in dem du erst zur Mitte des Monats in die Wohnung eingezogen bist. Wenn du ab 11/2021 befreit bist, musst du dann eben für den halben Oktober dennoch den vollen Rundfunkbeitrag zahlen.
Im Übrigen kann der Computer des Beitragsservice mit halben Rundfunkbeiträgen gar nicht rechnen. Er kennt nur volle und Drittel Beiträge. Diesen ermäßigten Beitrag zahlen z. B. Behinderte mit Einschränkungen beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen.