Hakenkreuze erlaubt für offensichtliche Satire?
Ist es erlaubt Hakenkreuze zu werden wenn der Verwendungszweck Satire bzw offensichtlich für Satire ist. Man sieht z.b. bei Böhmermann häufig ein Hakenkreuz in einem Satire Zusammenhang. Habe im Internet nichts direktes gefunden
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, so langsam weicht Deutschland in diesem Bereich endlich auf. Irgendwann kommt auch endlich die Star Trek folge mit den Nazis bei uns.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dewey141/1566375549998_nmmslarge__0_0_476_475_e5e5bb208f1b1f06e5457739782dd5eb.jpg?v=1566375550000)
Und trotzdem fällt immer mehr unter diese Regelung. Ergo -> Sie weicht auf.
Selbst Computerspiele dürfen Hakenkreuze zeigen. Das war früher nicht so;)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So abstrakt kann man das nicht beantworten. Auch eine satirische Verwendung schützt beileibe nicht automatisch vor einer Strafvrfolgung wg. 86 a...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Philippus1990/1450564115772_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1450564116000)
Das kann man nur im Einzelfall beurteilen. Viele sehen Dinge als Satire, die Gerichte vielleicht nicht als solche einstufen würden. Ziel des Verbot ist NS-Symbole aus der Öffentlichkeit fernzuhalten. Für die Kunst besteht zwar eine Ausnahme. Aber ein zu weitläufiger Kunstbegriff würde dem Zweck der Vorschrift zuwiderlaufen. Denn letztlich kann man alles als Kunst deklarieren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Das Hakenkreuzverbot ergibt sich aus 86 StGB Abs. 1. Und in Abs. 3 des §86 heißt es
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, d er Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§86 StBG
Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Philippus1990/1450564115772_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1450564116000)
Es war auch vorher schon erlaubt - nur hat sich niemand getraut den ersten Schritt zu machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
also meiner Erinnerung nach wurde wolfenstein3d damals kassiert.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Philippus1990/1450564115772_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.jpg?v=1450564116000)
Stimmt, das war aber 1994 und ist damit mehr als 25 Jahre her. Die Gesetzeslage hat sich seitdem auch nicht geändert. Was sich scheinbar geändert hat, ist deren Interpretation, so dass nun auch Computerspiele als Kunst gelten und damit vom Ausnahmetatbestand des § 86 Abs. 3 StGB profitieren.
Da weicht nichts auf, diese gesetzliche Regelung gibts schon Jahrzehntelang.