Haftung DHL?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Artikel verkauft. Der Käufer hat mir das Geld inkl. der Kosten für einen versicherten Versand per Paypal überwiesen.
Daraufhin habe ich das Paket verpackt und bei DHL, wie gewünscht, als versichertes Paket abgegeben.
Dem Sendungsverlauf konnte ich dann entnehmen, dass Paket beschädigt wurde und für eine neue Verpackung in eine Paket-Station zurückgesandt wurde, damit es dort neu verpackt werden kann.
Heute stand im Verlauf, dass der Inhalt des Pakets beschädigt wurde und sich der Kundendienst mit mir in Verbindung setzten wird.
Ich bin dem Kundendienst zuvorgekommen und habe dort selbst angerufen. Der Mitarbeiter teilte mir quasi das gleiche noch einmal am Telefon mit. Er sagte, dass das Paket durch die Mitarbeiter geöffnet und festgestellt wurde, dass der Inhalt beschädigt ist. (Es handelt sich hier um einen Artikel der eigentlich nicht kaputt gehen kann)
Ferner sagte er mir, dass ich ein Formular zugesandt bekomme, in dem ich den Inhalt des Artikels beschreiben soll. Auch eine Rechnung, die Bezahlung lief ja über Paypal, soll ich dann beifügen. (Paypal Nachweis sei hier wohl ausreichend)
Angeblich wird sich das Paket noch einmal angeschaut und dann entschieden:
- Ob ich die Ware an mich zurückgesandt wird, falls diese nicht zu beschädigt ist oder
- Die Ware in den MÜLL?? geschmissen wird
Ich finde die ganze Abwicklung/ Situation ziemlich merkwürdig.
Dazu habe ich einige Fragen:
- Bin ich als Verkäufer verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis und die Kosten für den versicherten Versand zu erstatten, bevor ich das Geld vom Transportunternehmen bekommen habe?
- Wie sicher ist es, dass ich mein Geld von DHL inkl. der Kosten für den Versand wiederbekomme? Bin ich in irgendeiner Beweispflicht, dass das Paket unzureichend verpackt wurde? Fotos habe ich keine gemacht.
- Ist es DHL überhaupt gestattet meine Ware einfach so in den Müll zu schmeißen? Es ist ja schließlich nicht deren Eigentum! Mein Einverständnis dafür haben sie jedenfalls nicht bekommen.
- Habe ich bzw. der Käufer irgendeine Möglichkeit an das Paket zu kommen, den Inhalt des Paketes zu prüfen und dann selbst zu entscheiden, ob der Inhalt wirklich beschädigt wurde?
Ich bedanke mich im Voraus.
2 Antworten
Bin ich als Verkäufer verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis und die Kosten für den versicherten Versand zu erstatten, bevor ich das Geld vom Transportunternehmen bekommen habe?
JA, mit DHL hat der Käufer nix zu schaffen, auch wenn die Ware defekt ist, hast du trotzdem einen Kaufvertrag zu erfüllen, das must mit dem Käufer klären.
Bin ich in irgendeiner Beweispflicht, dass das Paket unzureichend verpackt wurde?
das entscheidet DHL -
(Es handelt sich hier um einen Artikel der eigentlich nicht kaputt gehen kann)
sieht nicht so aus
der Käufer wird die beschädigte Ware/Paket nicht annehmen, wozu auch?
du kannst verlangen, dass das Paket zu dir retourniert wird.
Du bekommst die Versandkosten auch erstattet, also bekommt der Käufer diese auch wieder zurück.
- nein, aber die zahlen sehr schnell
- Sie haben doch schon anerkannt, dass es kaputt ist.
- Sie bezahlen ja den Schaden und haben dann auch den Anspruch auf die defekte Ware.
- Da wirst du nicht ran kommen. Aber was willst du auch damit, du hast doch keinen Schaden. Geld hast du bekommen und die Ware ist weg. Wäre ja auch so gewesen, wenn das Paket nicht kaputt gegangen wäre.
Auch dir danke für die Antwort. Ich warte erstmal ab, was da genau in dem schreiben drin steht. Habe jetzt mehrere Berichte gelesen, wo es hiess, dass es unzureichend verpackt wurde. Beweisen konnte es DHL wohl nie, der Versender aber auch nicht wirklich. Letztendlich hatte DHL immer recht. Ich glaube nur dass was dann dort schwarz auf weiss steht. Aber ein bisschen beruhigter bin ich schon mal.
Danke erstmal für deine Antworten.
Greift hier nicht der § 447 BGB? Ich bin meiner Pflicht damit doch nachgekommen oder nicht?
Wie sieht es konkret mit den Versandkosten aus? Darf der Käufer diese auch von mir zurück verlangen?
Vielleicht habe ich es nicht deutlich genug geschrieben. Den Inhalt kann man nicht zerstören. Wer entscheidet denn da ob etwas beschädigt ist? Geht es um die Beschädigung des Artikels selbst oder evtl. um die Umverpackung. Die Beschädigung am Artikel selbst kann nicht festgestellt werden, das ist einfach nicht möglich!
Darf ich es nur verlangen, dass das Paket zurückgesandt wird oder habe ich darauf einen Rechtsanspruch?