Haftbefehl?

5 Antworten

Nur, wenn der Richter das ausdrücklich anordnet. Das wäre z. B. möglich, wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei dem Vermögen überwiegen um Taterträge handelt (die der Einziehung unterliegen) oder der begründete Verdacht besteht, dass sich der Tatverdächtigte dieser Vermögen nutzen könnte, um sich ins Ausland abzusetzen und damit einer Strafverfolgung zu entziehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das Konto hat damit normalerweise nichts zu tun. Da wird nichts eingefroren. Aber ich hatte auch nur einen U-Haftbefehl. Kommt wahrscheinlich auf die Schwere der Straftat an.

Das Konto läuft weiter dort Geld abzuheben wäre aber überhaupt keine gute Idee


Lone1929 
Beitragsersteller
 10.12.2021, 16:56

Versteh ich nicht warum sollte das Konto weiter laufen dürfen aber man sollte kein Geld abheben?

Klaus60578  10.12.2021, 17:09
@Lone1929

naja wenn du es machts wissen sie wo du bist ganz einfach das Handy kannst auch wegwerfen

Lone1929 
Beitragsersteller
 12.12.2021, 13:33
@Klaus60578

Ich versteh was du meinst der. Doch der haftbefel gilt nur deutschland weit.

Nicht international

Nur wenn es durch den Richter ausdrücklich verfügt wird.

Das Konto wird gar nicht eingefroren.