Haftbefehl?
Hallo
Wird bei einem Haftbefehl der nur in Deutschland gilt das Konto eingefroren?
Wenn ja laufen die aktien auf den depo weiter?
Danke im voraus
5 Antworten
Nur, wenn der Richter das ausdrücklich anordnet. Das wäre z. B. möglich, wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich bei dem Vermögen überwiegen um Taterträge handelt (die der Einziehung unterliegen) oder der begründete Verdacht besteht, dass sich der Tatverdächtigte dieser Vermögen nutzen könnte, um sich ins Ausland abzusetzen und damit einer Strafverfolgung zu entziehen.
Das Konto hat damit normalerweise nichts zu tun. Da wird nichts eingefroren. Aber ich hatte auch nur einen U-Haftbefehl. Kommt wahrscheinlich auf die Schwere der Straftat an.
Das Konto läuft weiter dort Geld abzuheben wäre aber überhaupt keine gute Idee
naja wenn du es machts wissen sie wo du bist ganz einfach das Handy kannst auch wegwerfen
Ich versteh was du meinst der. Doch der haftbefel gilt nur deutschland weit.
Nicht international
Nur wenn es durch den Richter ausdrücklich verfügt wird.
Das Konto wird gar nicht eingefroren.
Versteh ich nicht warum sollte das Konto weiter laufen dürfen aber man sollte kein Geld abheben?