Dürfen Zollbeamte auch die Haftbefehl vollstrecken?
Dürfen Zollbeamte auch die Haftbefehl vollstrecken, wenn sie jemandem an Deutschland-Schweiz Grenze mit Haftbefehl erwischen?
3 Antworten
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Selbstverständlich.
Jeder , der davon weiss und dich erkennt, darf das. Egal ob Zollbeamter oder Mitreisende.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich dürfen die das - bzw müssen das sogar.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Sie dürfen die Person festhalten und die Bundespolizei informieren, diese kümmert sich dann um den Rest.