Haben Personen mit einem Jagdschein?

4 Antworten

Haben personen mit einen jagdschein?
Auch einen waffensvhein

Nein. Das hat nichts mit einander zu tun.

Der Waffenschein ist eine Erlaubnis mit einer geladenen Waffe zum Selbstschutz in der Öffentlichkeit herumzulaufen (auch z.B. in der Innenstadt in der Fußgängerzone mit geladener Pistole am Gürtel). Den Waffenschein bekommen nur Bürger die dem Staat durch anerkannte Fakten nachweisen können, das sie stärker als der durchschnittliche Bürger gefährdet sind. Der ist zeitlich begrenzt (für die Dauer die man gefährdet ist) und den bekommt man nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.

Als Jäger hast Du eine Waffenbesitzkarte (WBK), genau wie als Sportschütze. Das ist ein Dokument das bescheinigt, das Du die Waffen legal besitzt und "haben darfst".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Man muss da grundsätzlich zunächst Umgangssprache und Waffenrecht trennen.

Den "richtigen" Waffenschein, der zum Führen von Waffen berechtigt, bekommt man in Deutschland zumindest als Privatperson faktisch überhaupt nicht, denn dafür muss man "mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefärdet" sein und zusätzlich muss diese Gefahr durch das Führen einer Waffe tatsächlich gemindert werden können (das wird oft sogar bei objektiv gefärdeten Personen verneint, da man bei "Überraschungsangriffen" dann auch nichts mehr machen kann - so argumentieren die Waffenbehörden und die Gerichte bestätigen das idR).

Beruflich ist der Waffenschein noch erhältlich, z.B. für Geldwagenfahrer. Da wird der Waffenschein dann aber auf die jeweilige Tätigkeit beschränkt...

Jäger müssen ihre Waffen natürlich ebenfalls zu Jagdzwecken führen, dabei reicht jedoch gem. § 13 Abs. 6 WaffG der Jagdschein als Erlaubnis aus.

Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen berechtigt in Deutschland die Waffenbesitzkarte - WBK (diese Erlaubnis wird umgangssprachlich dann oft als "Waffenschein" bezeichnet).

Jäger, Sportschützen, Waffensammler etc. bekommen alle "nur" eine WBK, aber gerade keinen Waffenschein!

Zum Erwerb von Langwaffen genügt bei Jägern auch der Jagdschein, die Waffen müssen im Anschluss aber ebenfalls in die WBK eingetragen werden. Für die zwei Kurzwaffen, die Jäger als "Grundkontingent" bekommen können, braucht es aber im Vorfeld ebenfalls eine Erwerbserlaubnis ("Voreintrag") in der WBK.

Zum Vergelich: Es gibt rund 2 Millionen WBK in Deutschland (und eine Person kann davon durchaus mehrere haben), aber nur knapp 10.000 Waffenscheine - und davon ist die Mehrheit für Berufswaffenträger (eben Geldtransport, Personenschutz etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

Höchstens im Einzelfall und dann unabhängig voneinander.

Nicht unbedingt, für Kleinkaliber (z.B für die Hasenjagd) braucht man nur eine Waffenbesitzkarte keinen Waffenschein.

Generell kommt es darauf an was man womit jagen möchte. Für viele würde ein Waffenschein + Waffe da auch nicht viel Sinn machen.

Es gibt aber durchaus einige Jäger die auch einen Waffenschein besitzen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ehrenamt bei einer Tierauffangstation

ZuumZuum  25.10.2023, 12:07

Es gibt aber durchaus einige Jäger die auch einen Waffenschein besitzen.

Ja, ich kenne einen, aber das hat gar nichts miteinander zu tun. Dieser Jäger besitzt einen Waffenschein, weil er beruflich Personen schützt, und deshalb eine Schusswaffe schuß- und zugriffsbereit führen will..

Waldmensch70  24.10.2023, 08:15

Das ist so nicht richtig, das hat nichts mit "Kleinkaliber" zu tun.

Einen Waffenschein benötigt kein Jäger um die Jagd ausüben zu können und der hat mit der Jagd auch nichts zu tun.

myotis  24.10.2023, 07:48

Bringst du da nix Durcheinander?

Für Waffen die der Jäger zur Jagd führt hat er ne Waffenbesitzkarte - und wenn er auf Mammuts pirscht...

Der Waffenschein ist für ANDERE Waffen, z. B. als Bodyguard oder so... Der hat erstmal nix mit der Jagd zu tun...

LordofDark1981  14.02.2024, 13:40

... dass ein Jäger einen WaffenSCHEIN besitzt halte ich aber für ein Gerücht. Wofür sollte er den brauchen?
Zum Führen (schußbereiten bei sich Tragen) im Revier bzw. auf der Jagd ist - wie auch schon zuvor geschrieben - der Jagdschein erforderlich und ausreichend, zum legalen Besitz die jeweilige WaffenBESITZKARTE, die auch für den Transport (ungeladen im verschlossenen Koffer und getrennt von Munition) ausreicht.

Wenn der Inhaber eines WaffenSCHEINES (nicht kleiner Waffenschein, den jeder auf Antrag bekommt, wenn er entsprechend zuverlässig ist) zufällig auch Jäger ist, okay, aber wie oft hat man diese Kombination und selbst wenn hat das Eine mit dem Andere absolut nichts zu tun. Er müsste schon entsprechende Gründe haben, weil er beruflich in der Sicherheitsbranche unterwegs ist und Geldtransporte durchführt (und dann ist der Waffenschein auch auf genau diese Tätigkeit beschränkt und berechtigt ihn sicher nicht dazu, die Waffe in seiner Freizeit oder bei anderen dienstlichen Aktivitäten wie dem Pfortendienst oder so zu führen).
Und der WS-Inhaber dürfte dann sicherlich auch nicht seine Jagdwaffe führen sondern lediglich DIE Waffe(n), die im Waffenschein eingetragen ist(sind). Anders als beim kWS wird einem das nämlich bis zur Seriennummer genau vorgegeben.

atm77  24.10.2023, 04:53
Nicht unbedingt, für Kleinkaliber (z.B für die Hasenjagd) braucht man nur eine Waffenbesitzkarte keinen Waffenschein.

Und was ist mit Großkaliber?

Fabia19  09.11.2023, 16:11
@atm77

Auch für Großkaliber braucht es auch "nur" die Waffenbesitzkarte, wie bei jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Ein Waffenschein berechtigt zum Führen von Waffen, mit dem bloßen Erwerb & besitz hat der Waffenschein nichts zu tun. Jäger brauchen aber zum Führen ihrer Waffen zu Jagdzwecken keinen Waffenschein, dafür genügt der Jagdschein...