Habe wieder Anzeige bekommen, lande ich im Gefängnis?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt.
Ich habe mehrere Anzeigen. Ladendiebstahl, Ladendiebstahl mit Waffen (Pfefferspray war in meiner Tasche), Hausfriedensbruch (Verdacht), Körperverletzung (Nasenbruch aber verdient)
Ich hatte vor zwei Monaten Gericht wegen Körperverletzung und mir wurde 80 Sozialstunden gegeben. Ich habe 4 Monaten Zeit und die Richterin meinte wenn etwas noch kommt dann lande ich im Gefängnis.
Vor 3 Wochen war ich mit meinem Freund unterwegs. Er hat bei Edeka irgendwas geklaut. Er wurde erwischt. Ich war in Nähe. Der Detektiv hat mein Freund von hinten gezogen, ich bin hin gegangen hab gefragt warum er an der Jacke zieht. Er hat mich dann einfach an meiner Jacke gezogen. Ich musste mich wehren, habe ihn in den Bauch geschlagen. Danach kam Polizei und so weiter.
ich habe jetzt 2 neue Anzeigen. 1 Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl.
1 Körperverletzung. Ich finde es ist nicht fair. Geklaut habe ich garnichts. Und Körperverletzung kann man dass nicht nennen. Erstens der Mann hat mich selber provoziert und beleidigt. Und zweitens wusste ich garnicht dass es ein Detektiv war.
Habe mir auch ein Anwalt geholt. Aber was wird jetzt passieren? Schickt der Richter mich ins Gefängnis??
Danke fürs durchlesen.
Wenn ich ins Gefängnis muss dann wie lange?
5 Antworten
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hi. Studiere Jura, meine Meinung:
Die Körperverletzung könnte ganz eventuell noch als Notwehr durchgehen, wenn der Anwalt und du es glaubhaft machen können. der gemeinschaftliche Ladendiebstahl muss nachgewiesen werden. Wenn du ihn in irgend einer Art und Weise unterstützt hast, zu klauen bist du gewissermaßen Mittäter oder hast eine mittelbare Täterschaft.
muss letztendlich der Anwalt sagen wie die Chancen stehen, ich sage 50/50.
leider ist jeder nennenswerte Verstoß gegen ein Gesetz also eine Straftat, bei Bewährung ein Grund für die aufhebung der Bewährung und somit dann für den Knast :/
Äh sorry nicht mittelbare täterschaft, hab was verwechselt.
Entweder der Diebstahl ist Beihilfe oder Mittäter.
Vermuten reicht nicht, auf frischer Tat ertappt oder eine sofortige Identitätsfeststellung ist nicht möglich. Ich sagte ja auch X mal, es ist nicht sicher dass es Notwehr ist. Das ist Einzelfall Entscheidung des Richters. Je nachdem wie er das sieht und wie gut die Argumente auf beiden Seiten sind.
Fasen wir kurz zusammen:
Du warst erst vor Zwei Monaten vor Gericht und wurdest wegen Körperverletzung zu 80 Sozialstunden verurteilt.
Knapp einen Monat später kommt es zu diesem Zwischenfall.
Er hat mich dann einfach an meiner Jacke gezogen. Ich musste mich wehren, habe ihn in den Bauch geschlagen. Danach kam Polizei und so weiter.
Also die Reaktion auf "an der Jacke ziehen" ist ein körperlicher Angriff? Hätte ein "Lassen sie mich los" oder "Warum ziehen sie an meiner Jacke" es nicht auch getan...
Aber mal zu den einzelnen Punkten:
Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl
Hier könntest du vielleicht noch raus kommen, wenn du tatsächlich nichts gestohlen und deinen Kumpel auch nicht dabei unterstützt hast. Ob du hier Chancen hast wird dir dein Anwalt mitteilen, deine bisherige Strafakte macht das Ganze aber nicht einfacher.
Körperverletzung
Hier sehe ich wenig Chancen auf Erfolg. Du hast Ihn angegriffen und ich bezweifle, dass auch nur ein Richter hier irgendwelche Notwehr erkennen wird. Du wurdest nur festgehalten.
Erstens der Mann hat mich selber provoziert und beleidigt.
Na was denn nun. Hat er dich festgehalten oder hat er dich beleidigt und provoziert?
Ich finde es ist nicht fair
Dann klau keine Sachen und schlage nicht andere Menschen.
Schickt der Richter mich ins Gefängnis
Das kann dir keiner beantworten. Es kommt drauf an ob du der beiden Punkte für Schuldig befunden wirst und wie der Richter das ganze einschätzt. Ja es könnte zu Arrest führen und ganz unwahrscheinlich ist es auch nicht, schließlich lassen deine Vorstrafen einen gewissen Lerneffekt vermissen.
Hallo
Grundsätzlich gibt es in solch einem Fall zuerstmal ein mildes Mittel. In deinem Fall wäre das möglicherweise Wochenendarrest. Und auch der wird nur selten verhängt, ist aber in deinem Fall schon wahrscheinlich.
Bei der Körperverletzung macht es keinen Unterschied, ob die Person Detektiv ist oder nicht. Du hast sie verletzt. Zudem ist eine Verletzung niemals "verdient". Erzählst du das einem Richter, hast du erst recht ein Problem. Ich hoffe du kapierst das, wenn nicht sein wenigstens so ehrlich und erzähl es dem Richter genau so.
Aus dem gemeinschaftlichen Ladendiebstahl kannst du unter Umständen noch rauskommen, die Körperverletzung wird vermutlich aber bleiben. (Zeugen und Beweise vorhandel, denke ich mal)
Wenn er auf Bewährung ist, wird vermutlich eine Jugendstrafe fällig. Also kein Arrest.
Auch wenn du nicht weißt, dass der Mann ein Ladendedektiv ist und er dich provoziert, beleidigt und dich fest hält, ist das kein Grund ihn in den Bauch zu schlagen. Die Richterin hat dich gewarnt.
Der Schlag war nicht so doll. Ich könnte ihn auch richtig schlagen aber wozu? Das habe ich nicht gemacht. Habe einmal in den Bauch geschlagen weil der Mann mich angegriffen hat.
Du studierst Jura?
Dann erklär mir, wie bitte Notwehr gelten soll, wenn man nach Jedermannsrecht (denn selbst das wäre möglich gewesen, nicht nur der Detektiv darf handeln) festgehalten wird.