Habe wieder Anzeige bekommen, lande ich im Gefängnis?


02.02.2020, 03:17

Wenn ich ins Gefängnis muss dann wie lange?

5 Antworten

hi. Studiere Jura, meine Meinung:

Die Körperverletzung könnte ganz eventuell noch als Notwehr durchgehen, wenn der Anwalt und du es glaubhaft machen können. der gemeinschaftliche Ladendiebstahl muss nachgewiesen werden. Wenn du ihn in irgend einer Art und Weise unterstützt hast, zu klauen bist du gewissermaßen Mittäter oder hast eine mittelbare Täterschaft.
muss letztendlich der Anwalt sagen wie die Chancen stehen, ich sage 50/50.

leider ist jeder nennenswerte Verstoß gegen ein Gesetz also eine Straftat, bei Bewährung ein Grund für die aufhebung der Bewährung und somit dann für den Knast :/


Ups126  02.02.2020, 03:03

Äh sorry nicht mittelbare täterschaft, hab was verwechselt.

Entweder der Diebstahl ist Beihilfe oder Mittäter.

Sirius66  02.02.2020, 10:00

Du studierst Jura?

Dann erklär mir, wie bitte Notwehr gelten soll, wenn man nach Jedermannsrecht (denn selbst das wäre möglich gewesen, nicht nur der Detektiv darf handeln) festgehalten wird.

Ups126  02.02.2020, 11:36
@Sirius66

Du Meinst das festnahmerecht. Das greift hier aber nicht, da er nichts gemacht hat. Ihn festzuhalten war nicht rechtens.

Sirius66  02.02.2020, 11:44
@Ups126

Jeder darf, wenn er eine Straftat vermutet, denjenigen festhalten, den er verdächtigt, bis die Polizei kommt. Beweise braucht er nicht.

Sirius66  02.02.2020, 11:48
@Sirius66

Festnahme für jedermann, richtig, denn das skandinavische Jedermannsrecht in Bezug auf Campen usw. gibt es in Deutschland nicht.

FS hat nichts gemacht? Er wollte die Festsetzung eine ertappten Diebes verhindern.

Ups126  02.02.2020, 11:53
@Sirius66

Vermuten reicht nicht, auf frischer Tat ertappt oder eine sofortige Identitätsfeststellung ist nicht möglich. Ich sagte ja auch X mal, es ist nicht sicher dass es Notwehr ist. Das ist Einzelfall Entscheidung des Richters. Je nachdem wie er das sieht und wie gut die Argumente auf beiden Seiten sind.

Sirius66  02.02.2020, 11:57
@Ups126

Ich finde es relativ eindeutig, dass es hier keine Notwehr ist. Nichtmal Nothilfe.

Wir entscheiden das nicht, völlig richtig, aber diesen Floh will ich dem FS bestimmt nicht ins Ohr setzen.

Fasen wir kurz zusammen:
Du warst erst vor Zwei Monaten vor Gericht und wurdest wegen Körperverletzung zu 80 Sozialstunden verurteilt.
Knapp einen Monat später kommt es zu diesem Zwischenfall.

Er hat mich dann einfach an meiner Jacke gezogen. Ich musste mich wehren, habe ihn in den Bauch geschlagen. Danach kam Polizei und so weiter.

Also die Reaktion auf "an der Jacke ziehen" ist ein körperlicher Angriff? Hätte ein "Lassen sie mich los" oder "Warum ziehen sie an meiner Jacke" es nicht auch getan...

Aber mal zu den einzelnen Punkten:

 Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl

Hier könntest du vielleicht noch raus kommen, wenn du tatsächlich nichts gestohlen und deinen Kumpel auch nicht dabei unterstützt hast. Ob du hier Chancen hast wird dir dein Anwalt mitteilen, deine bisherige Strafakte macht das Ganze aber nicht einfacher.

Körperverletzung

Hier sehe ich wenig Chancen auf Erfolg. Du hast Ihn angegriffen und ich bezweifle, dass auch nur ein Richter hier irgendwelche Notwehr erkennen wird. Du wurdest nur festgehalten.

Erstens der Mann hat mich selber provoziert und beleidigt.

Na was denn nun. Hat er dich festgehalten oder hat er dich beleidigt und provoziert?

Ich finde es ist nicht fair

Dann klau keine Sachen und schlage nicht andere Menschen.

 Schickt der Richter mich ins Gefängnis

Das kann dir keiner beantworten. Es kommt drauf an ob du der beiden Punkte für Schuldig befunden wirst und wie der Richter das ganze einschätzt. Ja es könnte zu Arrest führen und ganz unwahrscheinlich ist es auch nicht, schließlich lassen deine Vorstrafen einen gewissen Lerneffekt vermissen.

Hallo

Grundsätzlich gibt es in solch einem Fall zuerstmal ein mildes Mittel. In deinem Fall wäre das möglicherweise Wochenendarrest. Und auch der wird nur selten verhängt, ist aber in deinem Fall schon wahrscheinlich.

Bei der Körperverletzung macht es keinen Unterschied, ob die Person Detektiv ist oder nicht. Du hast sie verletzt. Zudem ist eine Verletzung niemals "verdient". Erzählst du das einem Richter, hast du erst recht ein Problem. Ich hoffe du kapierst das, wenn nicht sein wenigstens so ehrlich und erzähl es dem Richter genau so.

Aus dem gemeinschaftlichen Ladendiebstahl kannst du unter Umständen noch rauskommen, die Körperverletzung wird vermutlich aber bleiben. (Zeugen und Beweise vorhandel, denke ich mal)


Ups126  02.02.2020, 02:53

Wenn er auf Bewährung ist, wird vermutlich eine Jugendstrafe fällig. Also kein Arrest.

Auch wenn du nicht weißt, dass der Mann ein Ladendedektiv ist und er dich provoziert, beleidigt und dich fest hält, ist das kein Grund ihn in den Bauch zu schlagen. Die Richterin hat dich gewarnt.


Bratan247 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 02:47

Der Schlag war nicht so doll. Ich könnte ihn auch richtig schlagen aber wozu? Das habe ich nicht gemacht. Habe einmal in den Bauch geschlagen weil der Mann mich angegriffen hat.