Habe ich recht auf Lohnfortzahlung Hilfe?
Arbeite seit paar Monaten jede Woche 1-mal bei meinem Job. War in einem Monat 3 mal krank. Habe mich immer krankgemeldet vor der Arbeit (Eine Bestätigung oder Sonstiges wurde nie gewollt vom Arbeitgeber, weswegen ich kein abgebe). Jedoch habe ich nur mein Lohn für eine Woche bezahlt bekommen. Zudem ist es bei uns recht simple immer (siehe Bild). Ändert das irgendwas an meinem Recht
Dachte das wenn man krank ist trotzdem bezahlt wird?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wie die Frage des AG formuliert ist, ist der Arbeitstag nicht immer Samstags - sonst würde er nicht fragen.
Wenn ich jetzt die Daumen hoch als Dienstplan betrachte - hat maximal derjenige einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, der auf der Liste mit Daumen hoch steht und sich dann zu Arbeitsbeginn krank melden muss.
Im Ganzen macht aber das System für mich den Eindruck als ob man exakt dieses umgehen will und ausschließlich erbrachte Schichten bezahlen will.
Fragt sich, ob ihr überhaupt angemeldet seid....
Falls der AG eine AU für den ersten Tag haben wollte , sollte sich dies aus deinem Arbeitsvertrag oder einer persönlichen Anweisung ergeben.
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Auch unter den AG gibt es schwarze Schafe.
Welche komische Sache dies ist - dafür müsste man zumindest deinen Arbeitsvertrag kennen , ich schätze im Bereich Minijob.
Wenn klar ist, dass du jeden Samstag Frühschicht arbeitest und nur nach Ankündigung Nachtschicht - dann müsste auch die Lohnfortzahlung klar sein., die ersten vier Wochen hast du ja bereits hinter dir.
Möglichkeiten-
nach den Erfahrungen der Kollegen erkundigen,
Den fehlenden Lohn aufgrund Krankheit und Lohnfortzahlung beim AG einfordern. Wäre gut wenn du deine Krankmeldung zumindest noch per WhatsApp oder E-MAIL nachweisen kannst. Falls nein jetzt damit anfangen.
Oder deinen Vertrag prüfen lassen. (Gewerkschaft, Anwalt...).
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Anfangs musste ich immer Nachtschicht, aber jetzt sind wir zu Frühschicht gewechselt. Falls sich etwas ändert, schreibt man es in die Whatsappgruppe rein.
Meine Arbeitskollegen haben damit längst abgeschlossen und denen ist bewusst, dass sie kein Geld bei Krankheit bekommen.
Und die Krankmeldungen kann ich natürlich nachweisen, weil habe mich immer dementsprechend vor der Arbeit krankgemeldet per Whatsapp (wie üblich).
Des Weiteren wollte ich mal fragen, was du von Gewerkschaften hältst? Also Anwalt ist sehr teuer und ich weiß aber nicht, wie sehr Gewerkschaften in so einem Fall unterstützen. Gewerkschaft würde 1 % von meinem Lohn nehmen = 15 € oder so, was komplett klar geht
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Ich selbst - bin in einer Gewerkschaft seit Beginn meiner Ausbildung. Auch wenn ich deren Juristen noch nie gebraucht habe, nutze ich gerne deren Bildungsangebote.
Wenn du jetzt noch Schüler bist - dann würde ich mir vermutlich eher einen anderen Job suchen.
Aber auch in der Gewerkschaft hast du eine Wartezeit, zumindest beim Rechtsstreit, bei der Beratung.. weiß ich nicht mehr, kann auch je nach Gewerkschaft unterschiedlich sein.
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Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde meiner Meinung nach zurecht kein Lohn ausgezahlt.
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Es ist ja auch normal so, aber der Arbeitgeber würde mich doch verwarnen oder sonstiges. Jedoch hat er nichts dagegen anscheinend bzw. ihm ist es nicht wichtig
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Der Screenshot liest sich für mich so, als könntest Du arbeiten kommen, wenn Du Lust dazu hast.
In dem Fall besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Eine Bestätigung oder Sonstiges wurde nie gewollt vom Arbeitgeber, weswegen ich kein abgebe
Das macht man eigeninitiativ und ohne Aufforderung :)
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Das macht man eigeninitiativ und ohne Aufforderung
Wenn nichts Anderes vereinbart oder unmittelbar vom Arbeitgeber verlangt wurde, muss eine Bescheinigung nur vorgelegt/dem Arbeitgeber elektronisch über die Krankenkasse zugänglich gemacht werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage andauert.
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Doch Arbeit ist immer Samstag und kam auch schon vor, dass ich Daumen hoch gemacht habe und dann krankgemeldet habe, aber was soll das den für eine komische Sache sein? (schreibe auf 2 acc)