Habe ich die Sozialliestungen nur für mich oder auch für meine Eltern beantragt?

3 Antworten

Für die ganze Familie, denn unter 25 Jahren bildest Du im Haushalt der Eltern mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Du kannst also unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern im Haushalt gar keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter haben, den kannst Du nur gemeinsam mit den Eltern haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken können.

Muss ja auch aus dem Antrag ersichtlich sein, da müssen ja auch entsprechende Nachweise über Einkommen und evtl. Vermögen der Eltern erbracht werden und nicht nur Nachweise von dir.

Erst ab Vollendung des 25 Lebensjahres hättest Du bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen im Haushalt der Eltern einen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld, weil Du dann deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest.


Peterm32 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 19:49

Das heißt ich kann nur zustimmen mit meinern Eltern diesen Anspruch stellen wenn sie sozusagen nicht alleine für mich sorgen können oder? Jetzt verstehe ich auch warum sie soviele Infos von meinen Eltern verlangen

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isomatte  24.07.2024, 22:24
@Peterm32

Genau so sieht es aus !

Wie schon erklärt, da Du noch unter 25 bist und bei deinen Eltern im Haushalt lebst, bildest Du zusammen mit deinen Eltern eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen eigenen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Es kommt also darauf an was deine Eltern an Einkommen und ggf. Vermögen haben, wie viele Personen inkl.dir im Haushalt leben, wie alt diese Person sind, also nicht die Eltern, aber z.B. Geschwister und was diese machen und ggf.an Einkommen und Vermögen haben und was deine Eltern für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen müssen.

Anhand dieser Angaben wird dann berechnet wie hoch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld ohne Anrechnung von eigenem anrechenbarem Einkommen wäre.

Dann wird berechnet wie hoch der Anspruch für jede einzelne Personen wäre und entsprechend mögliches anrechenbares Einkommen von dem Bedarf der jeweiligen Person abgezogen.

Wobei man sagen muss, dass Einkommen der Kinder nur auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet werden darf, also nicht auf den Bedarf der Eltern oder Geschwister.

Eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld für das Kind, wenn die Eltern noch Kindergeld für das Kind bekommen und das Kind soviel anrechenbares Nettoeinkommen hätte, dass es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könnte, würde das Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen.

Dann müsste das Kind anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Eltern zahlen.

Das nicht mehr benötigte Kindergeld, welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, wäre wieder Einkommen der Eltern und das würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Ein Kind kann zwar ab der Vollendung des 15 Lebensjahres einen Antrag auf Bürgergeld stellen, weil es ab da als arbeitsfähige Person gilt, es kann aber wohnhaft bei den Eltern unter 25 Jahren keinen eigenen unabhängigen Anspruch auf Bürgergeld geltend machen.

Es kann dann nur gemeinsam mit den Eltern ein Anspruch bestehen, wenn die Eltern so wenig anrechenbares Einkommen oder Vermögen haben, dass sie den Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll nicht selber decken können.

Aber selbst wenn das der Fall sein sollte, müsste man mögliche vorrangige Ansprüche auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen.

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Den Antrag stellst Du für Dich.

Unter 25 bei den Eltern lebens bildest Du jedoch mit diesen automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Du müsstest ja selbst am besten essen, für wen Du Anträge auf Sozialleistungen gestellt hast.

Wir kennen den Antrag / die Anträge ja nicht.


Peterm32 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 19:41

Ja nur für mich aber das verwirrt mich gerade es schwint so als hätte ich es auch für meine Eltern beantragt

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