Hab meine Freundin ohne Führerschein fahren lassen, was jetzt?
Ich hab meine Freundin ohne Führerschein in einem Industriegebiet fahren lassen, aber auch nur ganz kurz mit nichtmal 20 km/h, zu meinen Glück wurden wir natürlich erwischt. Kann mir jemand bitte genau erklären was wahrscheinlich auf mich zukommt an Strafen und Kosten (muss nicht genau sein geht auch ungefähr und wichtig zu wissen ist das ich leider noch in der Probezeit bin).
Wichtig ist auch das ich noch Schüler bin und sie auch.
7 Antworten
Straftat. Geldstrafe Punkte Fahrverbot / FE-Entzug werden dich erwarten.
Vielleicht darfst du auch zu einer MPU.
Dies entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
Beihilfe Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vater verurteilt
Die Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 27 StGB in Verbindung mit § 21 StVG strafbar. Wichtig ist, dass Sie als Gehilfe nicht Halter des Fahrzeugs waren, mit dem die Haupttat begangen wurde. Wären Sie der Halter gewesen, könnte dies als „Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG gewertet werden, was strengere Konsequenzen nach sich ziehen würde.
In dem Fall hat der Vater eine Geldstrafe von 2000€ (25 Tagessätze á 80€) erhalten.
Im Zitat stehen ja auch beide Möglichkeiten. Halter oder eben nicht Halter.
Das ist eine Straftat: Für deine Freundin bedeutet das wohl eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, wohl auch eine Führerscheinsperre.
Auch auf dich wird eine Geldstrafe zu kommen (ebenfalls Tagessätze)
WEnn es ganz dumm läuft auch eine Freiheitsstrafe, aber bei ersttätern eher selten
Das ist keine Kleinigkeit, hier sind wir bereits im Straftatbestand fahren ohne Führerschein.
Deine Freundin kann sich auf ejden Fall davon verabschieden in nächster Zeit einen Führerschein zu machen.
Du könntest Ihn verlieren aber kann auch sein das nur die Probezeit verlängert wird.
Geldstrafen sind auf ejden fall auch ein thema. Aber für sowas würde ich mir einen Anwalt suchen ;)
PS: Wie kann man auch so dumm sein? Sowas macht man auf dem Parkplatz aber doch nicht auf einer öffentichen straße
Ich rede von sowas wie einem Supermarktparkplatz oder so oder andere große offene Flächen. Das sind Private grundstücke und ja auch hier gibt es ärger wenn man erwischt wird aber nicht im gleichen maße wie auf der straße.
Im Übrigens sind das keine öffentlichen Parkplätze sondern private. Die Straße ist aber eine rein öffentliche fläche.
Das siehst du falsch. Jede Fläche, die zugänglich ist, gehört zum öffentlichen Verkehrsraum. Auch Privatgrundstücke, sofern sie nicht rundum eingezäunt sind. Eine Schranke wie bei manchen Supermarktparklätzen reicht nicht aus.
Dir wird der Führerschein entzogen.
Deine Freundin wird die nächsten Jahren keinen Führerschein machen dürfen.
Was ihr an Strafe bezahlen werdet müßtest du ergooglen.
Man weiß hier nicht, wer der Halter des Fahrzeugs ist, und ob er die Fahrt erlaubt hat.