Hab ich reingeschissen (Polizei)?

3 Antworten

Du solltest Deine Ausdrucksweise optimieren und kannst als Minderjährige/r ohne Erziehungsberechtigte niemanden anzeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

wiki01  23.07.2024, 07:27

Zitat: „Als Anzeigenerstatter kann Jedermann auftreten, unabhängig von Alter und Anzeigetüchtigkeit. Auch Kinder, unbeteiligte Dritte sowie Polizeibeamte (Anzeige von Amts wegen) können einen strafbewehrten Sachverhalt melden.

Quelle:

http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=181

0
Agamemnon712  23.07.2024, 07:55
@wiki01

Nicht in Verbindung mit einem Strafantrag.

Unter dem Begriff "Anzeige erstatten" verstehen viele Anzeige und Strafantrag, wissen jedoch nicht, daß es sich um verschiedene Dinge handelt.

Ein Minderjähriger kann ohne Erziehungsberechtigte keinen Strafantrag stellen.

0
wiki01  23.07.2024, 10:24
@Agamemnon712
Nicht in Verbindung mit einem Strafantrag.

Das weiß ich. Ebenso wenig kann ein "Fremder" einen Strafantrag für einen Geschädigten stellen.

Meine Antwort bezog sich konktet hierauf:

kannst als Minderjährige/r ohne Erziehungsberechtigte niemanden anzeigen.
0
Allerdings hat der Typ es schon runrergenomen weil er mitbekommen hat das ich einen Anzeige erstattet habe.

Du sollst Aussagen, das was passiert ist und wie, du kannst auch ruhig sagen, das das nun runtergenommen wurde, das heißt ja auch nicht das die andere Person die Daten nicht mehr besitzt, könnten trotzdem noch auf dem Rechner sein, und der kann aufgrund deiner Aussage mal überprüft werden. Und man kann dann auch sehen das er auf illegalen Seiten war, das ist alles kein Problem für die Polizei

Also gehe davon aus das er es gelöscht hat.

Auch das ist kein Problem, "gelöscht" heißt bei Menschen die keine Ahnung haben nur "zum Überschreiben freigegeben" das kann man wiederherstellen...vielleicht liegt es nur im Papierkorb...

Ich habe dammals sowas wie messer, axt, Brechstange gekauft weil ich meine "Phase" hatte

Das ist ja erstmal nicht verboten, vielleicht das was du damit vor hattest...dann wird die Polizei darüber noch gesondert mit dir sprechen.

Weil ich dammals viel dummes Zeug im Internet gemacht habe, inzwischen mache ich nichts idiotisches im Internet aber trotzdem habe ich panische Angst freiheit Strafe zu bekommen

Kommt drauf an ob du schon einmal in Erscheinung getreten bist, und was es genau war, was du so angestellt hast. Nun warte erstmal ab, die Aussage die du über die andere Situation machen sollst, hat damit erstmal nichts zu tun


Taubi123 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:29

Ich danke dir für diesen hilfreichen Beitrag, ich habe jetzt nicht mehr ganz so viele Bedenken.

0

1 screenshot machen

2 per ip kann man nicht an deinen Suchverlauf

3 die Anzeige wirds dann wohl eher fallengelassen aber ärger bekommst du deshalb nicht