Warum wird Polizeidatenbank anfrage protokolliert?

5 Antworten

Polizeibeamte haben zu dienstlichen Zwecken weitreichende Möglichkeiten, nicht öffentliche Datenbanken abzufragen. Dazu genießen sie einen entsprechenden Vertrauensvorschuss.

Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern oder davor abzuschrecken wird eben aufgezeichnet wer wann was abfragt. So ist, wenn Vorwürfe von Missbrauch erhoben werden, die Möglichkeit gegeben diese Vorwürfe zu überprüfen.

Das ist Ausdruck rechtsstaatlichen Handelns der Verwaltung.

Misstrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

So soll halt kontrolliert werden, dass Polizisten keine Daten zu privaten Zwecken abfragen.

Die Anfrage muss einem dienstlichen Zweck dienen. Damit das nachprüfbar ist, wird das protokolliert.

Weil „Macht“ gerne einmal missbraucht wird…

Für den maschinellen Datenabgleich brauchst du eine rechtliche Grundlage (Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung).

Erst dann ist es einem Polizisten erlaubt, eine Person im Datenbestand abzufragen.

Ansonsten würde jeder Polizist beliebig die Leute abfragen die er kennt oder Prominente, was die denn alles in ihrem Leben verbrochen haben. Das wäre dann eine unberechtigte oder widerrechtliche Abfrage. Deshalb wird das durch Zufallsprinzip (in Bayern jede 100.) eine Abfrageprotokollierung versandt, in welchem der Polizist den Grund der Abfrage angeben muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung