Warum wird Polizeidatenbank anfrage protokolliert?
Hab zufällig am Telefon mitbekommen wenn der Polizeibeamte daten und Erreignisprotokoll über Personenbezogene daten abruft wird es systemseitig protokolliert warum ist das den so ???
hat die Polizei angst das Kollegen an ihre bekannten ermittlungen vertuschen kann ???
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Polizeibeamte haben zu dienstlichen Zwecken weitreichende Möglichkeiten, nicht öffentliche Datenbanken abzufragen. Dazu genießen sie einen entsprechenden Vertrauensvorschuss.
Um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern oder davor abzuschrecken wird eben aufgezeichnet wer wann was abfragt. So ist, wenn Vorwürfe von Missbrauch erhoben werden, die Möglichkeit gegeben diese Vorwürfe zu überprüfen.
Das ist Ausdruck rechtsstaatlichen Handelns der Verwaltung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Misstrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
So soll halt kontrolliert werden, dass Polizisten keine Daten zu privaten Zwecken abfragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheFamousSpy/1647432540478_nmmslarge__0_0_1919_1919_403148a7164f4c591776466ae088b7c2.png?v=1647432541000)
Weil jeder Zugriff eine Grundlage haben muss. Sonst könnten PolizistInnen einfach so die NachbarInnen, LebensgefährtInnen usw. ausspionieren.
Ohne Protokoll wäre z.b. dieser Fall nicht ans Licht gekommen:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Die Anfrage muss einem dienstlichen Zweck dienen. Damit das nachprüfbar ist, wird das protokolliert.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Weil „Macht“ gerne einmal missbraucht wird…
Für den maschinellen Datenabgleich brauchst du eine rechtliche Grundlage (Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung).
Erst dann ist es einem Polizisten erlaubt, eine Person im Datenbestand abzufragen.
Ansonsten würde jeder Polizist beliebig die Leute abfragen die er kennt oder Prominente, was die denn alles in ihrem Leben verbrochen haben. Das wäre dann eine unberechtigte oder widerrechtliche Abfrage. Deshalb wird das durch Zufallsprinzip (in Bayern jede 100.) eine Abfrageprotokollierung versandt, in welchem der Polizist den Grund der Abfrage angeben muss.