Gutschein abgelaufen! Geht doch gar nicht?
Hallo,
ich habe einen Gutschein von Jochen Schweizer. Dieser wurde am 15.12.2008 gekauft und angeblich gültig bis zum 15.12.2009. Lt. Angaben von Schweizer habe ich die Möglichkeit 20 Euro zu zahlen um diesen Gutschein wieder gültig zu machen. Ist der Gutschein nicht ewig lange gültig auch ohne Zuzahlung ?? Auf welchen Gesetzestext kann ich mich beziehen ??
3 Antworten
Nein, die meisten dieser Gutscheine haben eine Gültigkeit für ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungstag. Etwas irritierend ist, daß du den Gutschein für 20 Euro wieder "freikaufen" kannst. Das habe ich noch nie gehört! Wenn aber der Kaufbetrag hoch genug ist und die dir so ein Angebot machen, dann nimm es an.
ein gutschein muss laut bgb 2 jahre lang gültig sein... sonst ab zum verbraucherschutz!
nein, aber die haben es jetzt auf drei jahre gesetzt
Wo kann ich das im BGB finden ?