Guten Tag, wenn ich ein Haus kaufe, dann kann der Eigentümer ja Verbindlichkeiten im Grundbuch haben. Kann ich da einsehen oder nur ein Anwalt/ Notar?

4 Antworten

Der Notar macht das.

Und den brauchst Du sowieso für einen wirksamen Kaufvertrag.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann Einsicht nehmen. Wenn du aber nur Kaufinteresse hast, genügt das nicht. Der Eigentümer kann aber für dich eine Kopie besorgen.

De Notar nimmt aktuelle Einsicht ins Grundbuch zur Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfes.

Er wird sich mit dem Käufer klärend in Verbindung setzen, falls nicht zu übernehmende Belastungen in Abtl. III des Grundbuches, nach Feststellung der Höhe mit der die zugrundeliegenden Darlehen noch valutieren, der Kaufpreis überschritten wird.

Der Notar. Deswegen legt man dann auch im Kaufvertrag fest, dass der alte Eigentümer alle Verbindlichkeiten zu löschen hat.