Anspruch auf das Haus nach Scheidung welches vor der Ehe gekauft worden ist?

8 Antworten

Nein. Wer im Grundbuch steht, ist auch Eigentümer. Und alle Sachwerte, die vor der Ehe Eigentum der jeweiligen Person war, gehören diese weiterhin der Person.

Sie hat seit dem gemeinsamen Einzug in das Haus eine kleine Summe auf ein gemeinsames Konto überwiesen wovon Rechnungen wie Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel (keine Möbel oder Renovierungen) bezahlt worden sind.

Daraus ergibt sich kein Anspruch auf das Haus. Das sind Dinge des "täglichen Bedarfs".

Dein Sohn sollte sich einen Scheidungsanwalt suchen.

Sie hat Anspruch auf die Hälfte ehelichen Zugewinns.

D.h. wenn das Haus jetzt mehr wert ist als zum Anfang der Ehe, dann steht ihr die Hälfte dieses Mehrwertes zu.

Ehebeginn 250 000€

Eheende 300 000€

Zugewinn für die zukünftige Ex 25 000€.

Vom Haus selbst steht ihr nichts zu.


SiPriera  31.01.2020, 08:32

Kannst den Fragesteller auch in die Irre führen, da die spezielle Situation meist ganz anders ist.

Siehe @brettpitt unten.. Klare Aussage

BBPB21  31.01.2020, 11:42
@SiPriera

Ich antworte auf die gestellte Frage.

Die Antwort ist korrekt.

Dass alles ganz anders ist, wenn die Situation nicht dem entspricht, was er sagt, ist das kein Irreführen.

Es bleibt ja trotzdem bei oben Genanntem.

SiPriera  31.01.2020, 11:58
@BBPB21

Trotzdem weiss jeder, ausser Laien, dass kein Aussenstehender- Alle Details kennen kann...

Wenn dein Sohn das Haus vor der Ehe erworben hat und alleine im Grundbuch steht, dann ist es von seiner (Ex-)Frau nicht anfechtbar.

Allerdings ist eine Ehe ohne jeglichen Zusatzvertrag eine Zugewinngemeinschaft.

Was das genau ist:

https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/

Das könnte bedeuten, dass die zu Ehezeiten geleisteten Abträge für das Haus aufgerechnet und anschließend ausgeglichen werden müssen.

Das wäre so zu verstehen, dass die Frau rein rechnerisch die Hälfte der Abträge geleistet hat und nun von ihrem (Ex-)Mann zurückfordern kann.


SiPriera  31.01.2020, 08:34

Da wir Nicht alle Einzelheiten kennen, wäre es das Beste wir führen ihn nicht in die Irre--und die nehmen sich nen Fachanwalt

PoisonArrow  31.01.2020, 08:41
@SiPriera

weiß nicht, was "WIR" machen -

ICH habe eine klare Antwort gegeben zu den Ansprüchen der zukünftigen Ex-Frau.

Da führt nichts in "die Irre".

Ob nun verunsichert oder nicht - einen Anwalt wird sich der (Ex-)Mann ohnehin nehmen müssen.

nanfxD  31.01.2020, 08:47
@PoisonArrow

ich denke auch das deine Antwort, nach dem obigen Sachverhalt, richtig war

SiPriera  31.01.2020, 12:01
@nanfxD

Gut.. Dann soll er sich den Anwalt sparen.. Ist ja sauber geklärt, oder?

Und dem Scheidungsrichter sagen dass GF dies genauso kann.

PoisonArrow  31.01.2020, 12:04
@SiPriera

Eine Scheidung OHNE Anwalt ....

und DU willst hier keinen in die Irre führen...?

SiPriera  31.01.2020, 12:05
@PoisonArrow

Nö.. Ich meinte wenn du so ein "Fachmann" bist und solchen Rat gibst

Verdreh das Wort nicht im Munde

PoisonArrow  31.01.2020, 12:30
@SiPriera

Ach so!

Na ja, aus Deinen Kommentaren dringt zumindest in diesem Bereich wenig Fachmännisches nach außen...

Vielleicht solltest Du im Bereich Deiner "Fachthemen" bleiben, wenn Du hier schreibst.

Deine Kommentare zu dieser Frage / den Antworten braucht jedenfalls keine Sau!

Nein, aber auf 1/2 der möglichen Wertsteigerung.

Angenommen 50.000,00 € Wertsteigerung, könnte die geschiedene Frau 25.000,00 € verlangen und notfalls auch die Zwangsversteigerung beantragen, wenn anders nicht gezahlt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

kabbes69  31.01.2020, 11:00

er ist alleine Eigentümer im Grundbuch. Sie müsste also zunächst mal einen Titel erwirken, die Sicherungshypothek beantragen - erst dann kann sie die Versteigerung beantragen.

Einzig richtige Antwort: geh zum Anwalt

Das ist die einzige fachkundige Person, die dir eine verbindliche Antwort geben kann.