Anspruch auf das Haus nach Scheidung welches vor der Ehe gekauft worden ist?
Hallo zusammen,
mein Sohn war seit 9 Jahren mit seiner Freundin zusammen und 2 Jahre davon waren diese verheiratet (ohne Ehevertrag).
Vor 5 Jahren (vor der Ehe) hat er ein Haus gekauft und ist alleine im Grundbuch eingetragen und zahlt alleine den Kredit für das Haus ab.
Sie hat seit dem gemeinsamen Einzug in das Haus eine kleine Summe auf ein gemeinsames Konto überwiesen wovon Rechnungen wie Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel (keine Möbel oder Renovierungen) bezahlt worden sind.
Ggfs. sollte ich dazu sagen, dass Sie während der Renovierungsarbeiten körperlich mitgeholfen aht aber keine Ausgaben hatte. D.h. alle Materialien, Handwerkerleistungen und anschließend die Möbel wurden von meinem Sohn gekauft. Es kann lediglich nur sein, dass Gewisse kleine Güter wie BEsteck, Blumentöpfe und co von Ihr angeschafft worden sind.
Hat Sie nun nach der Scheidung Anspruch auf das Haus oder andere Ansprüche? Und ja in welcher Höhe?
Würde gerne eine Antwort einer fachkundigen Person bekommen, da ich widersprüchliche Aussagen im Internet finde.
8 Antworten
Nein. Wer im Grundbuch steht, ist auch Eigentümer. Und alle Sachwerte, die vor der Ehe Eigentum der jeweiligen Person war, gehören diese weiterhin der Person.
Sie hat seit dem gemeinsamen Einzug in das Haus eine kleine Summe auf ein gemeinsames Konto überwiesen wovon Rechnungen wie Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel (keine Möbel oder Renovierungen) bezahlt worden sind.
Daraus ergibt sich kein Anspruch auf das Haus. Das sind Dinge des "täglichen Bedarfs".
Dein Sohn sollte sich einen Scheidungsanwalt suchen.
Sie hat Anspruch auf die Hälfte ehelichen Zugewinns.
D.h. wenn das Haus jetzt mehr wert ist als zum Anfang der Ehe, dann steht ihr die Hälfte dieses Mehrwertes zu.
Ehebeginn 250 000€
Eheende 300 000€
Zugewinn für die zukünftige Ex 25 000€.
Vom Haus selbst steht ihr nichts zu.
Wenn dein Sohn das Haus vor der Ehe erworben hat und alleine im Grundbuch steht, dann ist es von seiner (Ex-)Frau nicht anfechtbar.
Allerdings ist eine Ehe ohne jeglichen Zusatzvertrag eine Zugewinngemeinschaft.
Was das genau ist:
https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/
Das könnte bedeuten, dass die zu Ehezeiten geleisteten Abträge für das Haus aufgerechnet und anschließend ausgeglichen werden müssen.
Das wäre so zu verstehen, dass die Frau rein rechnerisch die Hälfte der Abträge geleistet hat und nun von ihrem (Ex-)Mann zurückfordern kann.
Da wir Nicht alle Einzelheiten kennen, wäre es das Beste wir führen ihn nicht in die Irre--und die nehmen sich nen Fachanwalt
weiß nicht, was "WIR" machen -
ICH habe eine klare Antwort gegeben zu den Ansprüchen der zukünftigen Ex-Frau.
Da führt nichts in "die Irre".
Ob nun verunsichert oder nicht - einen Anwalt wird sich der (Ex-)Mann ohnehin nehmen müssen.
ich denke auch das deine Antwort, nach dem obigen Sachverhalt, richtig war
Nö.. Ich meinte wenn du so ein "Fachmann" bist und solchen Rat gibst
Verdreh das Wort nicht im Munde
Ach so!
Na ja, aus Deinen Kommentaren dringt zumindest in diesem Bereich wenig Fachmännisches nach außen...
Vielleicht solltest Du im Bereich Deiner "Fachthemen" bleiben, wenn Du hier schreibst.
Deine Kommentare zu dieser Frage / den Antworten braucht jedenfalls keine Sau!
Naja wenn du dich zu den Sauen zählst.. Heisst dein Vater Eber?
Nein, aber auf 1/2 der möglichen Wertsteigerung.
Angenommen 50.000,00 € Wertsteigerung, könnte die geschiedene Frau 25.000,00 € verlangen und notfalls auch die Zwangsversteigerung beantragen, wenn anders nicht gezahlt werden kann.
er ist alleine Eigentümer im Grundbuch. Sie müsste also zunächst mal einen Titel erwirken, die Sicherungshypothek beantragen - erst dann kann sie die Versteigerung beantragen.
Einzig richtige Antwort: geh zum Anwalt
Das ist die einzige fachkundige Person, die dir eine verbindliche Antwort geben kann.
Kannst den Fragesteller auch in die Irre führen, da die spezielle Situation meist ganz anders ist.
Siehe @brettpitt unten.. Klare Aussage