Meine Frau möchte nach 20 Jahren Ehe eine Trennung auf Zeit.?
Meine Frau möchte nach 20 Jahren Ehe eine Trennung auf Zeit.Sie möchte sich eine kleine Wohnung nehmen um Abstand zu mir zu bekommen und Streitereien aus dem Weg zu gehen. wir leben in einer Eigentumswohnung die mir laut Grundbuch allein gehört.Nun wollen wir keinen Rosenkrieg beginnen,aber uns rechtzeitig informieren,bevor wir diese Schritte gehen. Wo und bei welchem Amt müssen wir uns melden,bekommt meine Frau Unterstützung für die andere Wohnung(Möbel,Einrichtung).Ich bin Geringverdiener,bringe monatl. 1200 Euro nach Hause,meine Frau hat einen Minijob. Unser Sohn(19 Jahre) würde mit zu meiner Frau ziehen. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
6 Antworten
Ich habe das jetzt mit meinem Exmann auch durch, bin auch verlassen worden. :(
Hatte am Anfang auch total Angst jetzt im Regen zu stehen.
Wir haben uns am Ende geschieden, diese Trennungen auf Zeit sind eh oft nur Vorwand.
Wir haben uns dann letzten Endes mit einem Anwalt scheiden lassen, d.h. mein Mann hatte den Anwalt und ich habe der Scheidung zugestimmt. Eine einvernehmliche Scheidung kostet einfach weniger und ist stressfreier.
Wenn du Hilfe brauchst um für die Trennung die Übersicht zu behalten, hilft dir vielleicht diese Checkliste, die habe ich damals auch genutzt: https://www.scheidung.de/trennung.html
Deine Frau kann zum JC gehen, und nachfragen. Wenn dein Sohn in Ausbildung ist, dürfte sein Geld für seinen Bedarf drauf gehen. Deiner Frau kann zugemutet werden, sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Wenn dein Sohn noch zur Schule geht und kein eigenes Einkommen hat, müsste er auch bei dir Unterhalt einklagen. Du wirst dann mit 1080€/ Monat auskommen müssen, denn das ist der Selbstbehaltsatz für dich. LG
Trennung auf Zeit bedeutet in den meisten Fällen nur, dass der Partner sich nicht traut die Beziehung wirklich zu beenden, und durch diese "sanfte" Trennung hofft dass sich die Sache von allein erledigt.
Für die Unterstützung sollte sie versuchen, bei den bekannten Ämtern Aufstockungen, Wohngeld etc. zu beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch mager sein, da eine Trennung eure private Sache ist.
Kann gut sein, dass du ebenfalls eine Aufstellung deiner Vermögenswerte abgeben musst, da die Ämter prüfen ob du nicht unterhaltsfähig sein könntest.
Wenn die Wohnung während der Ehe gekauft wurde und ihr habt keinen Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft, das heisst ein Teil der Wohnung gehört auch deiner Frau, d.h. sie bekommt einen Geldbetrag ausbezahlt bei der Trennung. Eine Unterstützung bekommt ihr in keinster Weise, das mit der Trennung ist ja eure private Sache, dafür kann der Staat nicht auch noch aufkommen! Du wirst in Bezug auf den Unterhalt noch zur Kasse gebeten, das kann so teuer werden, dass die Wohnung verkauft werden muss. Das ist nicht ganz so einfach, wie du dir das vorstellst.
:D Scherzfrage? Du meinst das Jobcenter zahlt neue Möbel?
Du musst deiner Frau Trennungsunterhalt bezahlen und Unterhalt für deinen Sohn. Deine Frau muss sich einen Job suchen, wenn alles nicht reicht, kann sie Wohngeld beantragen (bezweifle, dass sie das bekommt).