Gültigkeit von Gutscheinen befristet?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Ist zwar legal, aber unfair. Die Firma sollte hier Kulanz zeigen 67%
Zwar unfair, aber völlig legal. Du hast keine Chance gegen Firma 33%
Ist nicht legal - Die Firma muss den Wert des Gutscheins ersetzen 0%
Absolute Willkür - Ergebnis = Zufall. 0%

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jein. Für bezahlte Gutscheine gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Das ergibt sich aus den §§ 195, 199 BGB, nach denen jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch nach drei Jahren verjährt. Ein "Ablaufdatum" von weniger als drei Jahren ist also nicht rechtens.

Im Einzelfall kann die Verjährung eines Gutscheins darunter liegen, das muss sich aber im Einzelfall durch besondere Umstände rechtfertigen lassen.

Das gilt insbesondere für Gutscheine über Serviceleistungen (z.B. eine Wellnessbehandlung), wenn beispielsweise die Personalkosten stark steigen oder auch für ein Auto.
Nicht aber für Gutscheine mit einem Geldwert! So hat z.B. Amazon einen Rechtstreit verloren und darf Gutscheine nicht mehr auf 1 oder 2 Jahre Gültigkeit beschränken (OLG München Az. 29 U 3193/07).


Jurafuchs  06.12.2023, 09:09
Im Einzelfall kann die Verjährung eines Gutscheins darunter liegen, das muss sich aber im Einzelfall durch besondere Umstände rechtfertigen lassen.

Das stimmt so nicht direkt. Es benötigt keinen Grund, nur darf die Zeit nicht zu kurz sein.

Nicht aber für Gutscheine mit einem Geldwert! So hat z.B. Amazon einen Rechtstreit verloren und darf Gutscheine nicht mehr auf 1 oder 2 Jahre Gültigkeit beschränken

Ebenfalls falsch. Das OLG hat einfach nur gesagt das die AGB Klausel unwirksam ist. Die Befristung ist weiterhin zulässig.

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ErsterSchnee  06.12.2023, 10:10
@Jurafuchs
Es benötigt keinen Grund, nur darf die Zeit nicht zu kurz sein.

Natürlich! Wenn ich jetzt einen Gutschein verschenke für die Silvesterparty 2023/2024 in der Kneipe im die Ecke, dann ist der am 1.1.24 ohne wenn und aber verfallen.

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ErsterSchnee  06.12.2023, 10:20
@Jurafuchs
Es benötigt keinen Grund, nur darf die Zeit nicht zu kurz sein.

Doch, es benötigt einen Grund. Die Zeit ist egal. Ich kann auch heute noch einen Gutschein für eine Veranstaltung heute Mittag verschenken. Der ist dann heute Nachmittag schon nicht mehr gültig...

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Jurafuchs  06.12.2023, 10:21
@ErsterSchnee

Nein. Die reine Befristung benötigt keinen Grund.
Es kann aber einen Grund für eine kurze Befristung geben.

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Mir fehlt die Möglichkeit "Ist legal, und schließlich hat man lt. Gesetz mindestens drei Jahre Gültigkeit - also genug Zeit."


BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 12:01

"genug Zeit" ist immer relativ.

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Hier gibt es die meines Erachtens nach keine richtige Antwort. Ich würde sagen:

Ist sowohl LEGAL, als auch FAIR.


BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 08:52

Sorry, habe ich wirklich vergessen ----- denn es ist halt aus meiner Sicht eventuell zwar legal, aber fair ist es sicher nicht.

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Jurafuchs  06.12.2023, 09:05
@BurkeUndCo

Doch, es ist durchaus fair. In der Justiz würde man vom so genannten "Rechtsfrieden" sprechen - sowas kann man auch analog im Privatrecht sehen.

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BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 09:14
@Jurafuchs

Die Justiz entscheidet eigentlich darüber, was legal ist.

Fairness geht über die Regeln der Rechtsprechung hinaus.

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Jurafuchs  06.12.2023, 09:16
@BurkeUndCo

Ich habe hier nicht von einer Rechtsprechung gesprochen. Ich wollte dir lediglich den Begriff des "Rechtsfriedens" näher bringen, den ich durchaus auch im Privatrecht als Fair erachte.

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BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 14:27
@einandereruser

Wo aufgewachsen? In einer sozialen, fairen Gesellschaft --- und natürlich in einem fairen Sportverein.

Aber wahrscheinlich reden wir aneinander vorbei.

Natürlich stehen die Gerichtsentscheidungen ganz oben, bzgl.ihrer Bedeutung und ihrer Durchsetzungskraft.

Aber was (zumindest) ich meinte, ist, dass es im sozialen Zusammenleben mehr gibt als nur Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile. Ich zumindest versuche mich so zu verhalten, dass es aus Gründen gegenseitiger Fairness eigentlich nie zu einem Gerichtsstreit kommen sollte.

Demzufolge ist Recht und Gerichte für mich das absolut unterste soziale Niveau, an das sich wirklich jeder halten muss. Wenn ich nach einem Kauf/Verkauf dann anschließend erst Gerichte benötige um hier die legalen Rahmenbedingungen einzufordern, dann wird das meine letzte Geschäftshandlung mit diesem Geschäftspartner sein.

Zeigt der Geschäftspartner sich im üblichen Maße zuverlässig, dann sieht das doch deutlich besser aus.

Und an der Spitze (deshalb weit oberhalb des gesetzlichen Minimums) sind Geschäftspartner, die mehr Kulanz zeigen, als eigentlich zu erwarten war. Solche Geschäftspartner sind für mich dann immer die erste Wahl (nach dem Preis schaue ich dann auch nicht gleich, denn ich weiß, dass guter Service sein Geld wert ist).

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Jurafuchs  06.12.2023, 14:32
@BurkeUndCo

Kollege, nochmal: Es muss irgendwann Rechtsfrieden geben. Der Händler kann doch nicht die Gutscheine ewig halten lassen.

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BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 15:09
@Jurafuchs

Und warum kann er das nicht?

Das Geld was er dafür eingenommen hat, das wird doch auch nicht schlecht.

Und Geschäftsrisiko? Wahrscheinlich sind das Restgutscheine im einstelligen Prozentbereich des Gesamtgutscheinverkaufs, also sollten dafür keine extremen Rückstellungen notwendig sein.

Und der Gewinn an Kundenzufriedenheit wäre es sicher wert --- da kosten viele andere Werbemaßnahmen (mit unsichderem Erfolg) erheblich mehr.

Und ja ---- keiner hindert den Händler daran, dass er dann nochmals explizit auf seine Kulanz hinweist. Also dass er gesetzlich nur dazu gezwungen ist, die Gutscheine innerhalb von 3 Jahren einzutauschen, er aber seinen Kunden hier definitiv mehr bietet ==> also echter Mehrwert für den Kunden.

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Völlig legal. Ist auch schon des öfteren vor Gericht entschieden worden.

Und ich finde es auch gut.


BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 08:53

Was daran soll gut sein - und warum?

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ErsterSchnee  06.12.2023, 10:11
@BurkeUndCo

Das macht den ausstellenden Unternehmen nur Probleme, wenn Gutscheine ewig gültig wären.

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Ist zwar legal, aber unfair. Die Firma sollte hier Kulanz zeigen

Ist ja bei Nahrungsmitteln nicht anders - die verfallen auch, obwohl der Preis dafür zuvor gezahlt wurde.


BurkeUndCo 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 08:51

Nein, da ist es anders.

Nahrungsmittel verfallen nicht, sondern werden ganz einfach schlecht.

Wenn du die Nahrungsmittel nicht kaufst (so dass sie nicht bei dir schlecht werden), dann verderben sie beim Händler.

Weder die Geldscheine, noch das Geldguthaben, das der Gutschein entspricht) verliert beim Händler an Wert.

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