Grundsicherung / Partner WG?

Agamemnon712  08.07.2024, 07:21

Wird Bürgergeld oder wird Sozialhilfe bezogen?

renoy255 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 00:29

 Erwerbsunfähig ist Sozialhilfe. Man bekommt doch gar nichts vom Jobcenter wenn man nicht mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

2 Antworten

Erwerbsunfähig ist Sozialhilfe.

Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht mehr; es heißt mittlerweile Erwerbsminderung, von welcher es drei Stufen gibt.

Man bekommt doch gar nichts vom Jobcenter wenn man nicht mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Unter Umständen schon.

Bei Sozialhilfe "haftet" der Partner grundsätzlich mit.

Ich bin zwar erst einmal befristet Erwerbsunfähig

Dadurch kann das Jobcenter zuständig bleiben.

und es gibt ja sowas wie 1 Jahr Probezeit

Nicht in der Sozialhilfe (SGB XII)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

renoy255 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 00:37

Also ich hab gar nichts mehr mit dem Jobcenter am Hut. War auch schon beim Gutachter von der Rentenversicherung etc. Mir wurde sogar gesagt das ich dort abgemeldet bin. Schriftlich hab ich es auch bekommen. Ich bin in der SGB XII was bedeutet das jetzt genau?

0
Agamemnon712  16.07.2024, 06:55
@renoy255

SGB XII = Sozialhilfe.

(SGB II = Bürgergeld)

Müsste er für mich aufkommen obwohl er gar nicht das Geld dazu hat?

Soweit Ihr zusammenzieht, meiner Kenntnis nach grundsätzlich Ja.

Das aus dem Bürgergeld bekannte "Probejahr" des Zusammenlebens gibt es, soweit mir bekannt, in der Sozialhilfe nicht.

0
renoy255 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:57
@Agamemnon712

Okay, danke ich werd mich wohl einfach direkt mal schlau machen. :)

0

Ganz normal verdient er sicher nicht, wenn er von der Bank einen Kredit zum Kauf einer Wohnung erhalten hat !

Was bekommt er denn an Nettoeinkommen aufs Konto ?

Im ersten Jahr nach dem Zusammenzug sollte das noch kein Problem sein, wenn ihr euch nicht freiwillig unterstützen möchtet.

Aber spätestens ab dem zweiten Jahr wird man eine BG - Bedarfsgemeinschaft prüfen und wenn er ein entsprechend hohes bereinigtes Nettoeinkommen hat, wirst Du wohl weniger bis gar keine Leistungen mehr erhalten.

Dann bleibt nur Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht.


renoy255 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 00:31

Ne, alles falsch. Weder der Kredit hat mit der Wohnung was zutun. Noch ist es schwer die Situation zu beschreiben. Werd mich beim Amt selber schlau machen ansonsten eigene Wohnung weil das komischerweise wird immer sofort gezahlt. Mehr wie man eigentlich benötigt

0
isomatte  15.07.2024, 06:29
@renoy255

Nach deinen Angaben ist da nichts falsch !

Oder wie soll man deine Aussage sonst verstehen, dass er für die Wohnung keine Miete zahlt, weil er dafür einen Kredit abzahlen muss ?

Wenn man noch keine eigene Wohnung hat, dann werden bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen die max.angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom übernommen und nicht mehr als diese.

0
renoy255 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 00:44
@isomatte

Die Familie hat ein Haus von dem er eine Wohnung haben darf, es ist seine Wohnung. Er hat woanders ausgeholfen dafür muss er keine Miete zahlen. Das aber auch nicht das Thema.Mir geht es lediglich um die 'Grundsicherung'. Merke aber schon kann man eh nicht so Pauschal sagen. Jeder Fall ist da wohl anders.

0
isomatte  16.07.2024, 06:32
@renoy255

Dann musst Du deine Frage schon verständlich erklären, ich bin sicher mit meiner Annahme das es sich bei dem Kredit um einen für die Wohnung handelt nicht alleine !

Wie schon erklärt, im ersten Jahr nach dem Zusammenzug bildet ihr im Regelfall noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Da spielt das Einkommen und Vermögen des Partners noch keine Rolle und wenn er selber keine Miete zahlen muss, kann er mit dir einen Mietvertrag abschließen, muss dann aber die Einnahmen beim Finanzamt melden.

1
exii753  16.07.2024, 18:38
@isomatte

was das angeht, hatte ich damals auch nur Probleme. Sie wollen einen mehr geben wie eigentlich nötig ist, obwohl man weniger brauch. Am besten einfach selber beim Sozialamt oder JC nachfragen. 👍🏼

0
renoy255 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 18:56
@exii753

Ich merke das sich da viele nicht so einig sind. Andere schreiben es gibt ein Probejahr andere nicht. Ich werd so oder so nicht drum herum kommen mich direkt beim Amt schlau zu machen.
Danke an alle :)

0