Ist Behindertenwerkstatt pflicht?
Wenn man eine Behinderung hat und laut eines medizinischen Gutachtens Erwerbsunfähig ist, muss man dann in einer Behindertenwerkstatt arbeiten?
Also wenn man Grundsicherung bekommt vom Sozialamt aufgrund der Erwerbsunfähigkeit. Wenn man die Behindertenwerkstatt ablehnt, werden einem dann auch alle Leistungen gestrichen sodass man dann keine Geld mehr hat und keine Miete mehr zahlen kann?
Oder bekommt man trotzdem weiterhin Geld auch wenn man die Behindertenwerkstat ablehnt?
4 Antworten
"Zwingen" kann man Dich dazu grundsätzlich nicht.
Falls Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, muß man aber ggf. nach Alternativen dazu suchen.
Hallo, so etwas habe ich noch nie gehört. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen.... Mann 100% schwerbehindert und Erwerbsminderungsrente, ich bin Pflegekraft bei Pflegegrad 4... arbeiten außer Haus ist gar nicht möglich.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50%, Merkzeichen H und bin Pflegestufe 2. Dazu Erwerbsunfähig.
Nein, aber es gibt vereinzelt Sozialarbeiter und ähnliche, die das absichtlich so falsch erzählen, weil sie hoffen, dass derjenige dann aus Angst vor Konsequenzen zur Behindertenwerkstatt geht. Das machen sie vermutlich, weil sie unbedingt wollen, dass derjenige eine Tagesstruktur hat oder weil sie es einem nicht gönnen, den ganzen Tag über Freizeit zu haben. Selbst so erlebt und darauf reingefallen.
Nein, es ist keine Pflicht als behinderter Mensch in einer WfbM arbeiten zu müssen. Allerdings bleibt vielen Menschen, die eine Behinderung haben, nichts anderes übrig, da ihre Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig ein Ausschlusskriterium ist.
Soll heißen: Sie bewerben sich, aber die Arbeitgeber*innen stellen die Menschen nicht ein, sondern zahlen lieber die Geldstrafe.
Viele Menschen mit Behinderungen haben aber gar nicht die Kapazitäten viele Jahre lang Hunderte von Bewerbungen zu schreiben, in der Hoffnung nach 4, 5 oder noch mehr Jahren endlich das Glück zu haben an eine inklusive Firma zu geraten, die sie dann wirklich einstellen. Dementsprechend bleiben sie in der Werkstatt, weil sie da wenigstens etwas Geld erhalten (wenn auch viel zu wenig).
Wenn man aber absolut gar nicht in einer WfbM arbeiten will, dann muss man das nicht. Allerdings bekommt man dann nur die Grundsicherung, von der dann alles bezahlt werden muss.
Wenn jemand erwerbsunfähig ist, wie in der Frage dargestellt, dann ist das Jobcenter nicht zuständig! Dann ist das Sozialamt zuständig.