Gross/Kleinschreibung im Titel

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Ein Missverständnis: "im Titel" bezieht sich nicht auf eine Überschrift, sondern auf das Adjektiv, das Teil des Titels einer Person bildet. Das bleibt natürlich immer so, denn es ist ja Eigenname wie das Rote Meer oder der Geheime Rat N.N..

Es gibt also einen Titel , z.B. "Technischer Direktor Franz. S"" und eine allgemeine Beschreibung - "der kaufmännische Direktor und der technische Direktor der Firma...". Dann bleibt es klein.

Der Technische Direktor ist der technische Leiter bes. in Unterhaltungs- und Kommunikationsunternehmen. In international tätigen Unternehmen ist er englisch der Technical Director (TD). Dort wird ja gern abgekürzt, etwa CEO, FD...


Koschutnig  10.03.2013, 17:04

Die "Schweizerische Rettungsflugwacht" ("Rega") ist ein Eigenname wie es die Hamburgischen Electricitäts-Werke waren oder das Münchnerische Wochenblatt.

Als Teil eines Eigennamens ist das dann großzuschreibende "Schweizerisch" noch sehr verbreitet:

  • Schweizerische Eidgenossenschaft
  • Schweizerische Nationalbank
  • Schweizerische Nationalbibliothek
  • Schweizerische Schillerstiftung
  • Schweizerische Bundesbahnen
  • Schweizerischer Fußballverband
  • Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Schweizerische Konservative Volkspartei hieß die jetzige Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP Schweiz) bei ihrer Gründung
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Koschutnig  10.03.2013, 17:15
@Koschutnig

Aber klein:

Letztere, die CVP, ist seit 1891 durchgehend in der schweizerischen Regierung, das heisst im Bundesrat vertreten. Damit gehört sie mit den schweizerischen Parteien FDP.Die Liberalen (1848), SVP (1929) und SP (1943) zu den europäischen Parteien mit der längsten Regierungsbeteiligung.

Nach deutschländischem und österr. Sprachgebrauch würde hier übrigens nicht das Adjektiv "schweizerisch", sondern die Ableitung "Schweizer" verwendet werden - und auch das würden die Schweizer gewöhnlich kleinschreiben.

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Der Technische Direktor wird imho immer groß geschrieben, eben weil es ein Titel/ Eigenname ist.
Die Schweizerische Rettungsflugwacht wird - wenn das der richtige Eigenname der Institution ist - auf jeden Fall auch groß geschrieben, weil es eben ein Eigenname ist. Dass "die Schweizer sich selbst grundsätzlich groß schreiben" kommt vlt. noch "erschwerend" hinzu!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Sprachgefühl, Schule und vor allem Lernen von GF!

Namen werden gross geschrieben, richtig?

Und "Schweizerische Rettungsflugwacht" ist zusammen - also beide einzelne Worte - ein Name. Denn juristische Personen heissen nun mal nicht Erwin oder Sieglinde :)

Das ist - kurz gefasst - der Grund, warum "schweizerisch" dann gross geschrieben wird.


icksdeeXD 
Fragesteller
 10.03.2013, 23:33

ach so, danke.

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Auch im Titel werden nur Namen und Eigennamen un das erste Wort großgeschrieben...genauso wie im Text....


Oubyi, UserMod Light  10.03.2013, 16:38

Ich glaube Du hast die Frage falsch verstanden.

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Koschutnig  10.03.2013, 16:46
@Oubyi, UserMod Light

Ich denke, die Frage wurde schon richtig verstanden, nur beruht sie selber auf falschem Verstehn von "Titel"

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Elpida89  10.03.2013, 16:52
@Koschutnig

Wenn ein Titel wie zum Beispiel Dr. gemeint ist, gehört es doch sowieso zum Eigennamen oder nicht?

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Koschutnig  10.03.2013, 18:38
@Elpida89

Nun, wenn ein Titel gebraucht wird, ist er üblicherweise zusammen mit einem Namen zu finden, er kann aber natürlich auch allein stehen, z. B. in einer LIste möglicher Titel oder Grade.

Andererseits werden heutzutage ja Titel , Amtsbezeichnungen, Funktionsbezeichnungen, Standesbezeichnungen sowie akademische Grade immer weniger gebraucht: Herr XY, auch wennn er Senator Prof. Dr. ist. Manchen tut's weh.

Seit 1957 ist der akad. Grad auch kein Namensbestandteil mehr, obwohl beispielsweise in einer Geburtsurkunde die Anführung "Dr. " bei Vater/Mutter erlaubt ist (Bundesgerichtshof 1962) . Auch in Österreich bildet ein akad. Grad keinen Namensbestandteil mehr und ist die Anführung nicht mehr verpflichtend, jedoch hat man ein Recht auf Eintragung in Urkunden, Pass etc.

Als Dr. noch Bestandteil des Namens war, musste eine Frau mit Doktorat, die heiratete, ob sie wollte oder nicht, einen Doppelnamen führen, da das Doktorat ja auf ihren Mädchennamen ausgestellt war und sie es nicht einfach auf den neuen Namen übertragen konnte, daher die nicht unbekannten Namen Dr. Bayr-Klimpfinger oder Dr. Graham-Appelbaum.

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