kann ich Mieter verbieten vor seiner Garage zu parken?

3 Antworten

Die Zufahrt zur Garage gehört erstmal nicht zur Mietsache (sofern der Mietvertrag nichts anderes sagt). Daher darf der Mieter diese prinzipiell nur dazu nutzen, wofür sie da ist, nämlich als Zugang zur Garage. Nicht mehr und nicht weniger.

Der Vermieter kann das Parken vor der Garage dulden. Kann es aber auch jederzeit verbieten, sofern es im Mietvertrag nicht bereits eindeutig geregelt ist.
Dient die Zufahrt mehreren Parteien ist es klar, dass man dort nicht alles dichtparken darf.

In deinem Fall scheint ein Fahrzeug vor der Garage ja kein Problem zu sein. Erst das zweite macht Probleme. Sprich deinen Mieter nochmal darauf an, dass das zweite Fahrzeug dort Probleme macht und du es nicht erlaubst, dort ein zweites Fahrzeug abzustellen.

Weise ihn auch gerne darauf hin, dass du das erste Fahrzeug schon nicht dulden müsstest (sofern der Mietvertrag das nicht klärt). Und weise ihn auch gerne daraufhin, dass das zweite Fahrzeug andere behindert. Nicht nur andere Parteien, auch Feuerwehr etc.
Gebe ihm das am besten auch schriftlich.

Und wenn der Mieter sich garnicht daran hält, ja dann wird man wohl irgendwann mal tatsächlich den Abschlepper rufen müssen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen.

Die Sache ist doch ganz einfach: Was ist vor der Garage wo er parkt, eine Durchfahrt? Dann hat er da natürlich nicht zu stehen, wenn er was blockiert könnt ihr abschleppen.

Oder ist da ein Stellplatz? Dann lass ihn halt da stehen.

Als Vermieter ja, da sagst du wo wes langgeht. Wie du das schreibst, besprichst du mit einem Anwalt.