Ebay Rückerstattung obwohl der Artikel keine Mangel hat?
Hallo,
ich hab eine Grafikkarte über Ebay verkauft und habe auch auf der Beschreibung darauf angewiesen das ich keine Rücknahmen nehme. Folgen der Käufer hat sich anhand von Käuferschutz darauf berufen, dass der Artikel beschädigt ist und nicht funktioniert. Er hat es irgendwie bei Ebay nachgewiesen das seine Behauptungen stimmen und man hat den Artikel an mich zurückgesendet, obwohl ich es nicht bestätigt habe. Jetzt habe ich es bei mir und ich habe es wieder eingebaut und getestet und siehe da alles läuft einwandfrei. Ich habe es versucht Ebay Kundenservice zu erklären, dass die Grafikkarte funktioniert und es keine Mängel hat. Obwohl ich es bewiesen habe das es keine Probleme hat, muss ich trotzdem eine Rückerstattung veranlassen. Jetzt ist meine Frage wie komme ich aus dem Mist hier raus, weil für eine Rücksendung kein Grund liegt. Ich denke nämlich das er einfach das zurückgeben will.
PS: Es ist fast ein Monat her seit dem Verkauf
6 Antworten
Und auch vom mir:
Du hast Dich freiwiilig der neuen eBay-Zahlungsabwicklung unterworfen und deren Bedingungen als gelesen angeklickt und akzeptiert.
Also musst Du jetzt damit leben, dass manche Käufer das zu Deinen Ungunsten ausnutzen.
Es bleibt Dir natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen; allerdings völlig ohne eBay, die sind raus.
Hallo,
seit der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay können sich Käufer alles herausnehmen. Da ist es irrelevant, was Du in deiner Beschreibung angibst. Der Käufer muß auch nichts nachweisen, es reicht, einen abweichenden Artikel zu melden. Dann bekommt er sein Geld zurück, sowie er den Rückversand nachweist.
Die eBay-Entscheidung berührt allerdings den wirksam zustande gekommenen Kaufvertrag nicht. Du kannst den Käufer also auf Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Grafikkarte verklagen.
Durchsetzen mußt Du das selber. Ebay wird Dir nicht helfen.
Guten Morgen :)
vor der Corona-Zeit waren Käufer verpflichtet, den Defekt mit Gutachten oder Reparatur-Kostenvoranschlag nachzuweisen. Das hat sich geändert - es reicht eine unterschriebene Erklärung aus. Also kann das keiner prüfen. Deshalb würde ich raten, den Käufer wegen Käuferschutzmissbrauchs zu melden und die Erstattung auszuführen. Sonst macht EBAY das und Du bekommst noch nichtmal die Verkaufsprovision zurück. Wenn Dir was daran liegt, den Fall juristisch zu klären, dann kannst das wie von @Boomer1965 vorgeschlagen tun.
VG
Tut mir leid, aber da gibt es nicht mehr viel, was du tun kannst. Hat der Kunde irgendwie bewiesen, dass es beschädigt ist, dann hat er das Recht, es rückerstattet zu bekommen, da kannst du leider nichts gegen tun. Abgesehen davon ist es ja auch schon einen Monat her…
Wie will er denn bweisen, dass der Artikel schon beim Kauf beschädigt war ? Die Beschädigungen kann er doch selber verursacht haben. das ist nicht rechtens, was ebay macht. Bei einem privatverkauf ist der käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand; mal abgesehen davon, dass es hier eventuell keinen Mangel gibt.
Normalerweise müßte er dich verklagen, und würde wahrscheinlich kein Recht bekommen. Jetzt hat ebay dich in die Situation gebracht, dass du ihn verklagen müßtest.