Ebay Handy verkauft nun will Käufer Geld zurück was nun?

9 Antworten

Wen du das angegeben hast das das Handy leichte Verbrauchsspuren hat, hat er Pech gehabt. Nur weil er das Handy anscheinend doch nicht so toll findet, hat er nicht das Recht es dir zurück zugeben. Hier steht doch auch :"Da es eine Privatauktion ist, übernehme ich keinerle Währleistung und Rücknahme. Da schreibst du, dass du das Handy in keinem Fall zurücknehmen wirst. Der Käufer hätte sich das vorher überlegen sollen, jetzt hat er Pech und muss es behalten..

Du schreibst, das Handy wurde als "Geschaeftshandy" genutzt. Dies duerfte schon mal Zweifel an deiner Eigenschaft als "Privatverkaeufer" begruenden. Sollte sich herausstellen, dass du tatsaechlich gar kein "Privatverkaeufer" bist, haette der Kaeufer ohnehin ein Rueckgaberecht.

Ein Riss im Gehaeuse duerfte auch deutlich ueber das hinausgehen, was man allgemein unter "leichte Gebrauchsspuren" versteht. Hier wuerde - sofern du auf diesen nicht ausdruecklich hingewiesenhast - selbst ein an sich wirksamer Gewaehrleistungsausschluss nicht greifen. Es ist also davon auszugehen, dass du selbst im Falle eines wirksamen Gewaehrleistungsausschlusses moeglicherweise rueckabwickeln muesstest.


anil69 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 03:45

es gibt personen die haben zwei handys mit zwei nummern so das eine privat und das andere im geschäft genutzt wird und so war es bei mir also ich treibe keinen geschäft oder ähnliches... und der riss ist wirklich nur 2-3 MM kurz und wenn man das handy umdreht erkennt man es erst beim 3. mal schauen und wo man nicht sagt ach du schei***

Lass dir die Bilder zeigen. Ich mein wenn das die Kratzer sind, die du beschrieben hast, kann er dir nichts anhaben, da kann er dir nichts anhaben. Wenn es sonst so funktioniert wie du es beschrieben hast brauchst du dir da keine Gedanken zu machen.


Jessy64  10.10.2010, 03:20

achwas würde da garnicht auf diskussionen einlassen und mir den stress geben er wollt nen gebrauchtes also muss er damit rechen pech!!

waren kratzer nicht in der artikelbeschreibung angegeben war diese fehlerhaft somit kann käufer preisminderung oder rücktausch fordern

pech gekauft ist gekauft du musst absolut garnichts tun und wenn du gebraucht reingeschrieben hast kann er absolut nix von dir wollen lass den spinnen er hat ja schließlich das handy also auch kein grund für polizei ;)