eBay Verkäufer eskaliert, was tun?
Ich habe kürzlich ein Produkt auf eBay verkauft, das beim Käufer angekommen ist und zunächst schien alles in Ordnung zu sein. Doch dann hat mich der Käufer wütend kontaktiert und behauptet, das Produkt entspreche nicht seinen Erwartungen. Obwohl der Artikel neu war, habe ich eine Teilrückerstattung als Lösung angeboten.
Der Käufer war jedoch nicht zufrieden und hat stattdessen eine Rückerstattung über den eBay-Käuferschutz eingeleitet, die ich nicht ablehnen kann. Jetzt stehe ich vor der Entscheidung: Soll ich abwarten, bis eBay den Fall bearbeitet, mit dem Risiko, ihn zu verlieren, oder sollte ich die Rücknahme akzeptieren?
*Eine volle Rückerstattung über den ebay-käuferschutz
3 Antworten
Dein Problem ist, dass jeder Käufer auf ebay Käuferschutz hat. Ich gehe davon aus, dass eBay ihm den Kaufpreis erstattet, und Du daraufhin auf Deine Kosten dem Krempel nachlaufen darfst.
Ich würde trotzdem die Entscheidung von eBay abwarten, und keinesfalls selbst etwas unternehmen. L
Wenn Du kein gewerblicher Händler bist, dann hast Du überhaupt keine Verpflichtung irgendwas zurückzunehmen, und schon gar nicht mit der Begründung, das Produkt entspricht nicht den Erwartungen des Käufers.
Von daher würde ich das schön aussitzen.
Klar, aber der Käufer beschwert sich ja nicht darüber, dass das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, sondern nicht seinen Erwartungen. Und das ist bei Privatverkäufen halt kein Grund für eine Rücknahme. Allenfalls bei gewerblichen Verkäufen innerhalb der Widerrufsfrist.
aber der Käufer beschwert sich ja nicht darüber, dass das Produkt nicht der Beschreibung entspricht, sondern nicht seinen Erwartungen.
Der Fakt, dass die Titelfragen im kompletten Gegensatz zur Aussage im Fragetext steht, würde ich diesbezüglich nichts ausschließen wollen. 😉
Da brauchen wir schon mehr Infos, allgemein kann man darauf nicht antworten.
Ergänzend: Der private Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt, wenn er das Produkt nach besten Wissen und Gewissen beschrieben hat.
Hat er es falsch beschrieben, haftet er dafür natürlich voll. Das lässt sich auch nicht ausschließen.