Grabpflege für andere übernehmen?
Ich würde mich gerne anbieten, die Grabpflege für andere zu übernehmen. Z.B. für ältere/körperlich eingeschränkte Personen oder die die wenig Zeit haben...
In wie weit ist das legal ohne es irgendwo anmelden zu müssen?
Ich bin Schüler und unter 18, falls das eine Rolle spielt.
6 Antworten
Für Schüler gelten keine besonderen Minijob-Regelungen. Da du aber noch keine 18 Jahre bist, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden.
Hier stellt sich die Frage, wie du diese Tätigkeit ausüben möchtest? Du könntest dich selbstständig machen und diesen "Service" anbieten oder mit jemanden einen Arbeitsvertrag schließen und dies im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausüben.
Ein Arbeitsverhältnis gegen Arbeitsentgelt muss immer sozialversicherungsrechtlich angemeldet werden.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Ich weiss nicht genau, wie viel Geld die in Friedhofsgärtnereien dafür verlangen
Das ist schon mal schlecht.
In wie weit ist das legal ohne es irgendwo anmelden zu müssen?
Gar nicht, Du musst Gewerbe anmelden.
und unter 18
Die Regularien dafür kannst Du googeln.
Die Gärtnereien nehmen wohl für eine Arbeitsstunde 50 oder 60 Euro. Zumindest zahle ich den Preis bei meinen Eltern.
Dazu kommen die dort üblichen Blumen- und andere Beigabenpreise.
Versuch dein Projekt.
Es wird sicher niemand etwas dagegen haben, wenn du einer Nachbarin hin und wieder bei der Grabpflege hilfst und dafür ein Taschengeld bekommst.
Problematisch wird das Ganze allerdings, wenn du deine Dienste öffentlich anbietest.
Ob du tatsächlich etwas dabei verdienst, oder sogar Verlust machst, spielt für die gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt eine untergeordnete Rolle.
wenn du kein Geld verlangst, sondern das nimmst was man dir gibt, dann kannst du es machen.
Jede Geldeinnahme ist steuerpflichtig.