Glasfaser bezahlen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja praktisch gesehen muss er ja dafür sorgen, dass in jeder Wohnung ein Glasfaseranschluss liegt, sofern unten im Keller alles vorhanden ist.

Da der Anschluss etc. aber auch etwas gekostet hat, muss das Geld ja irgendwie zurückkommen.
Und das kann und darf der Vermieter durch die Miete machen.
5€ monatlich mehr, ist also daher kein Ding.

Die 5€ sind ja nicht nur gedeckt durch Installation, die ein Techniker machen muss etc., sondern auch mögliche Reparaturen.

Alles weitere kann dir dein Vermieter beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo timchen10,

jetzt wäre mal interessant zu wissen, welcher Anbieter bei euch ausgebaut hat. Ganz häufig ist der erforderliche Hausanschluss für den Glasfaseranschluss nämlich kostenfrei. Da erschließt ich mir nicht, für was der Vermieter da gerne 5 Euro hätte, denn einen möglichen Glasfasertarif schließt ihr ja nicht mit ihm, sondern mit einem Internet-Anbieter ab.

Langfristig solltest du auf jeden Fall über den Wechsel auf Glasfaser nachdenken. Es bietet neben den möglichen Geschwindigkeiten ja noch weitere Vorteile gegenüber einer Kupferleitung.

Es grüßt Wiebke S.


Maik2325  26.03.2024, 19:02

Das stimmt zwar, aber ab den Glasfaserkasten bis hin zur Dose in der Wohnung (somit 6 Anschlüsse im Haus), kostet der Techniker auch Geld und mögliche Reparaturen etc.
Der Vermieter dürfte somit die 5€ gerechtfertigt sein.

Canonio  26.03.2024, 19:34
@Maik2325

In Mehrfamilienhäusern installieren 99% der Anbieter den Anschluss bis in jede Wohnung komplett kostenlos. Nur die Unterputzinstallation kostet etwas, wobei das meist sowieso nicht der Anbieter macht, sondern vom Besitzer vorbereitet werden muss.

Wenn es also schon Leitungswege gibt, wo das Kabel eingezogen werden kann, kostet der Anschluss null, nada, niente.

Maik2325  26.03.2024, 20:07
@Canonio

Aber bei einem 6-Familien-Haus Wohnung, könnte man davon aus gehen, dass es eventuell ein privat Vermieter sein kann.

Und nun stell dir mal ein Blitzschaden, Wasserschaden oder oder oder vor, wer bezahlt dann die mögliche Reparatur? Genau, der Vermieter.

Und deswegen Darf und kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter umbuchen.

Canonio  27.03.2024, 19:09
@Maik2325

Blitzschaden? Bis zur ONT ist Netzebene 4 und somit der Netzbetreiber zuständig-> wird kostenlos ausgetauscht. Und für Wasserschäden gibts Versicherungen die der Vermieter für die allgemeinen Bereiche abgeschlossen hat. Wenn im Keller allerdings keine Elektronik steht (was beim GF Anschluss zu 99.99999% der Fall ist, weil es im Keller einfach nur gespleißt ist-> passive Infra) stört den GF Anschluss kein Wasserschaden.