Sachbeschädigung meiner Mietwohnung?
Hallo Ihr lieben ich hoffe mir kann einer helfen, bei der für mich Komplizierten Angelegenheit.
Bis vor kurzen lebte der Ex Freund meiner Tochter zu Untermiete mit in unserer Wohnung.
Wir bekamen erst spät mit das er Krankhaft Eifersüchtig ist immer als Zuvorkommender und Lieber Mann rüber gekommen.
Aber das änderte sich doch recht schnell ,ich möchte aber das nichts in Detail gehen .Folgendes ist passiert
Nach dem meine Tochter Schluss gemacht hatte und er eigentlich drauf hin nach Polen zurück wollte
Ist er Sturz betrunken wieder zu uns gekommen, nach mehr maligen Erfolglosen versuchen wieder in unsere Wohnung zu dürfen ,ging er ums Haus rum und wirft einen Stein in meine Balkontür die Außenscheibe von der Doppelverglasung Zerbrochen .Polizei kam .
Hat auch ein Verbot bekommen für 14 tage zurück zu kommen.
Nun zum Schaden mir hat der Polizist erklärt, da er nicht mich Geschädigt hat sondern meine Vermieterin ja die Geschädigte ist ,das sie a die Anzeige machen muss und sie es Ihrer Gebäudeversicherung melden kann die es sich von den Exfreund meiner Tochter wieder holen .Und es nicht meine Angelegenheit ist was ich so eigentlich angenommen habe .
Nun kommt aber meine Vermieterin zu mir ob ich in der Sache schon was Unternommen habe ,ich war verdutzt da die Polizei ja bei ihr unten war und ich glaubte das sie ihr es auch so Erklärt haben also teilte ich es ihr so wieder mit.
Heute kam sie wieder hoch , sie hätte mit der Polizei geredet ,und sagte Sie habe mit der Gebäudeversicherung kontakt aufgenommen aber sie werden den Schaden nicht Bezahlen auch nicht vorstrecken ,da sie nicht gegen Rantalismus versichert ist . Und die Polizei hatte ihr gesagt das ich das zu beheben habe da es mein Untermieter war .
Ich rief dann auch bei der Polizei an bei mir sagte sie doch gleich das sie keine Rechtsauskunft machen dürfe , ich fragte dann aber warum dürften sie dies dann bei meiner Vermieterin ? Hätte sie nicht getan War ein hin und ein her und bin nicht Schlauer draus geworden.
Muss ich nun Tatsächlich den Schaden beheben den ich nicht Verursacht habe ?
Um es mir mein Täter wieder zu holen ?
Oder ist es doch Aufgabe meiner Vermieterin?
Würde mich freuen wenn sich da einer mit Auskennt und Bedanke mich nun schon mal dafür.
MFG
3 Antworten
".Und es nicht meine Angelegenheit ist was ich so eigentlich angenommen habe"
Das war so per se keine korrekte Aussage, denn der Untermietvertrag war ja vermutlich mit dir geschlossen? Du haftest gegenüber dem Vermieter als Hauptmieter und hättest maximal Ansprüche als "Vermieter" gegenüber deinem Untermieter. (nur fraglich ob du hier Geld wieder siehst)
Der Vermieterin kann es egal sein, du hast die Wohnung nach Auszug einwandfrei zu übergeben.
Ansonsten kannst du dich maximal für eine verlässliche Auskunft an einen Anwalt wenden, ich befürchte aber dass der dir auch nix andere sagen kann
Hallo
in dem Fall bist du der Vermieter.
hast du keine Hausratversicherung? Mit Glasbruch.
das klappt im besten fall. Ansonsten Haftpflicht vom Verursacher.
wenn das alles nicht selbst bezahlen.
du kannst ja froh sein das deine Vermieterin das überhaupt so mitgemacht hat. Ich hab schon erlebt das Leuten gekündigt wurde nach Polizeieinsatz.
wenn er mit da wohnte und nicht nur zu besuch war würde ich sagen ihr müsst es zahlen, und könnt es theoretisch von ihm wieder eintreiben.