Gilt vorheriges Tempolimit nach Aufhebung eines danach folgenden Limits?

3 Antworten

Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nicht "verschachtelt" sein, das heißt, es gilt immer nur eine Geschwindigkeitsbegrenzung (außer es wird etwas anderes für bestimmte Fahrzeuge oder z. B. bei Nässe geregelt).

Dementsprechend ersetzt das Tempolimit von 50 km/h das vorherige von 70 km/h. Eine Aufhebung des Tempolimits gilt somit keine besondere Begrenzung mehr.

Sonst wäre statt der Aufhebung wieder Tempolimit 70 km/h angeordnet.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ein neues lokales Tempolimit hebt das vorherige lokale Tempolimit auf. Sprich, beim Tempo 50 Schild ist Tempo 70 automatisch aufgehoben.

Bei Aufhebung eines Tempolimits kann dir also herzlichst egal sein, welches Tempolimit vorher war. Es ist eh aufgehoben.

Du darfst also die normale Höchstgeschwindigkeit für diesen Straßentyp (außerorts 100 km/h und innerorts 50 km/h) fahren, solange kein neues Tempolimit kommt.

Aufhebung des TEmpolimits, das ist die Aufhebung des Tempolimits --- man darf also so schnell fahren, wie ohne Geschwindigkeits-Limits-Verkehrszeichen.

Sollte danach wieder ein anderes Tempolimit gelten, dann gibt es neue Schilder.