Gilt es als Straftat, wenn man ein Handy verkauft, was durch die Ratenzahlung noch nicht ab-bezahlt wurde?
oder ist das maximal Vertragsbruch in Zivilrecht.
3 Antworten
Bis zur kompletten Abzahlung Deiner Raten steht der Kauf des Handys unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Zahlst Du die Raten pünktlich, interessiert den Weiterverkauf niemanden.
Bauchgefühl eines Nicht-Juristen
Offizialdelikt ist es nicht- aber verboten, da bis zur Bezahlung das Teil Eigentum des Händlers bleibt.
Das Gerät hat einen Mangel. Du bist erst mit vollständiger Bezahlung Eigentümer und die Eigentumsübergabe von dir zum Käufer kann erst erfolgen, wenn du Eigentümer geworden bist.
Wenn du den Mangel verschweigst, ist es Betrug.
Der Versuch ist strafbar.
Das Gerät hat einen Mangel.
Welchen denn?
Du bist erst mit vollständiger Bezahlung Eigentümer
Richtig...
und die Eigentumsübergabe von dir zum Käufer kann erst erfolgen, wenn du Eigentümer geworden bist.
...und falsch.
Wenn du den Mangel verschweigst, ist es Betrug.
S.o.
Unsinn. Wo hat denn das Handy einen Mangel? Weil es noch nicht abbezahlt ist? Juristisch absolut falsch. Das mit dem Betrug ist unwahr.