Haftet man für die Straftaten die durch verkaufte Aufkleber passieren?
Hafte ich wenn eine Person eine Straftat wie nicht erlaubtes plakatieren oder Sachbeschädigung mit von mir hergestellten Aufkleber begeht?
3 Antworten
Die Herstellung ist kein Straftatbestand, sofern es sich dabei nicht um "Verbotenes" z.B. Falschgeld usw. handelt.
Bei einem Aufruf z.B. zur Gewalt/Aufruhr könntest Du allerdings zum "Dunstkreis/Unterstützer" gehören.
Das könnte (rechtliche) Probleme bereiten.
Nein, dafür haftet die Person, die diese Straftat begeht.
Der Hersteller von Brecheisen wird ja auch nicht bestraft, wenn jemand damit eine Tür aufbricht.
Nein, natürlich nicht.