Gilt die Grundmandatsklausel bei der Bundestagswahl 2029?

3 Antworten

Das Wahlrecht kann in laufender Wahlperiode nur für die übernächste Periode geändert werden.

Da es auch eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes gibt, welche sehr selten vom selbigen Gericht einkassiert wird ,ist nicht davon auszugehen ,das es auf längere Sicht in Sachen Grundmandat ,also gewählter Direktkandidat,eine Änderung gibt.

Das ist insofern schon logisch,1.Priorität,erste Stimme der direkt gewählte Kandidat,eine reine Personenwahl,

und nur in der 2.Priorität ,der Zweitstimme die Listenstimme der Partei.

Das man überhaupt auf die Idee gekommen ist ,zeigt doch wie einseitig und indoktriniert diese Regierung ist.


Artus01  02.08.2024, 18:37
Das man überhaupt auf die Idee gekommen ist ,zeigt doch wie einseitig und indoktriniert diese Regierung ist.

Tja, dabei war diese kassierte Grundmandatsregelung eigentlich von der CDU initiert. Im eigentlichen Regierungsentwurf hatte sie weiterhin bestand.

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Rutscherlebnis  02.08.2024, 18:43
@Artus01

Noch schlimmer ! Die CDU hat die Verfassungswidrigkeit prompt vorhergesagt und Recht bekommen.Die größtmögliche Ohrfeige für eine Regierung.

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Artus01  02.08.2024, 18:49
@Rutscherlebnis

Nein, hat sie eben nicht. Die Klage dagegen kam allerdings von der CSU, wer hat da nun eine Ohrfeige kassiert.

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Rutscherlebnis  02.08.2024, 18:51
@Artus01

CDU und CSU bilden eine Fraktionsgemeinschaft und hatten hierzu eine einheitliche Meinung gebildet.Ob nun die CSU oder die CDU klagte ist nicht wesentlich,in dem Detail hast Du Recht.

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Wenn da nichts geändert wird dann ja.


Waterfight 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:55

Muss der Bundestag das Wahlrecht ändern? Hat das bundesverfassungsgericht das gefordert? Oder können sie es so lassen wie es ist für die Wahl 2029 und auch 2033 usw.?

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Legion73  02.08.2024, 19:55
@Waterfight

Die müssen nichts ändern das geht jetzt automatisch. Die könnten was ändern zum Beipiel die 5% Hürde auf 3% runtersetzen oder so aber wenn sie nichts machen gilt einfach die Mandatsklausel so wie früher

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Die derzeitige Regierung wird die Grundmandatsregelung nicht mehr verändern, bei den nachfolgenden Regierungen wird das wahrscheinlich auch nicht geschehen.


Waterfight 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 18:54

Muss der Bundestag das Wahlrecht ändern? Hat das bundesverfassungsgericht das gefordert? Oder können sie es so lassen wie es ist für die Wahl 2029 und auch 2033 usw.?

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Artus01  02.08.2024, 19:28
@Waterfight

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat nichts gefordert, es hat nur entschieden das dieser Passus nicht verfassungskonform ist und somit nichtig. Es reicht also durchaus wenn man nichts weiter tut, denn der Grossteil der Wahlrechtsreform ist ja durchgegangen.

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