Gilt dasselbe für Lehrer wie für Vorgesetzte auch, stellv. bezüglich Liebesbeziehungen?
Lehrer (männlich, divers, weiblich natürlich, alle) dürfen es nicht, weil man bevorzugen könnte ? Gildet das auch für Chefs ?
4 Antworten
Lehrer dürfen es auch nicht, weil die "Untergebenen" meistens minderjährig sind und in diesem Falle seine Schutzbefohlenen.
Bei Chefs ist das nicht per Gesetz verboten.
Doch, genauso wie bei den Lehrern, wenn ihre Untergebenen minderjährig sind und sie das bestehende Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen, §174 Abs.1 Satz 2 StGB.
Für Scheffs gildet das nicht, die können machen was sie wollen, zumindest wenn alle beteiligten damit einverstanden sind, kein Ausbildungsverhältnis vorliegt oder für sexuelle Gefälligkeiten Sonderzahlungen oder Sonderbehandlungen "erkauft" werden.
bei vorgesetzten/chefs ist die problematik der ungewichteten autorität. ein chef kann seine angestellten auf vielfältige weise das leben schwer machen, während arbeitnehmer oftmals in einer schwächeren position sind. es gilt also abzuwägen, welche konsequenzen drohen, wenn eine beziehung in brüche geht. seriöse chefs erobern ihre liebschaften daher nicht im eigenen unternehmen bzw. dort, wo sie gewissen einfluss haben. eine beziehung sollte halt auf gleichberechtigung basieren.
bei lehrern kommt hinzu, dass schüler in der regel minderjährig sind.
ich denke, es gibt kein gesetzliches verbot für unverbindliche wie verbindliche beziehungen innerhalb einer privaten firma.
in meinem Bundesland nicht.
Du meinst Schüler/Lehrer.
Chefs haben ja keine Schüler/Lehrer Beziehung zu seinen Angestellten.
Ne, eigentlich nicht. Selten ist der Chef auch der Ausbilder.
Nope,
174 Absatz 1 Nr. 1 StGB bestraft denjenigen, der sexuelle Handlungen an einer Person unter 16Jahren, die zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, vornimmt oder an sich von einem Schutzbefohlenen vornehmen lässt.
Nach Nummer § 174 Abs. 1 Nr. 2 ist bestraft, wer solche Handlungen an einer Person unter 18 Jahren vornimmt, wenn diese ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist oder im Rahmen eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses untergeordnet ist, wobei die konkrete Abhängigkeit, die aus dem Erziehungs-, Ausbildungs-,Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis folgt ausgenutzt werden muss.
Wie ich meinte, nur der direkte Ausbildet
"oder im Rahmen eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses untergeordnet ist"
Lesen und verstehen.
Ist es verboten die Feuerwehr zu hassen oder die Polizei oder die Schule? Die Kirche? Nein, also was soll dann diese seltsame Argumentation
Das ist keine seltsame Argumentation, sondern ganz stringent dargelegt warum eben auch der Chef eines Betriebs sich bei einem sexuellen Verhältnis zu einer/m Azubi strafbar machen kann. Untergeordnet ist der Azubi nicht nur seinem direkten Ausbilder, sondern auch dem Chef des Betriebs.
Das ist der entscheidende Unterschied. Kann.
und ergibt sich auch nur aus der Minderjährigkeit des Azubis. Also wenn er minderjährig ist.
In der Schule hat das ganz andere Konsequenzen
Dann lies meine erste Antwort "eventuell schon", und tada. Nichts anderes habe ich behauptet.
Was deine Antwort? Du hattest etwas zu meiner Antwort zu sagen. Was eben nicht so stimmt
Entweder weigerst du dich es verstehen zu wollen, oder kannst es nicht.
Liegt dann daran dass du dich nicht erklären kannst. Tut mir leid.
Wo wird denn der Chef disziplinarisch versetzt wie ein Lehrer wenn etwas mit seiner schüler/in hat auf ne andere Schule versetzt wird?
Wird er, wenn er wie ein Lehrer Beamter ist, was durchaus vorkommen kann. Ansonsten steht außerdem eine potentielle Strafbarkeit unabhängig vom Beamtenstatus im Raum.
Wer spricht denn hier davon dass etwas gegen den Willen aller Beteiligten passiert?
natürlich wird ein Chef wenn er ne Straftat begeht bestraft
Ich kann dir die Form Leseverständnis, die man so im Laufe seines Lebens erworben haben sollte, nicht in einem einfachen Kommentar beibringen.
aber auf die Idee es dann einfach zu lassen reicht deine Sozialkompetenz dann auch nicht aus.
Gib keine undifferenzierten Kommentare ab, dann komm ich dir nicht mit Gesetzestexten.
Jetzt ist es dir zu viel dass ich den Gesetzestext nochmal gepostet habe über den du hier sprechen wolltest.
verstehe
In diesem Paragraphen steht dass die keine Beziehung führen dürfen weil ein Azubi bevorzugt werden könnte?
Das ist nämlich die Frage derer sich meine Antwort dreht.
Der Unterschied zwischen Missbrauch und Beziehung hast du toll herausgearbeitet- nicht.
Es gilt also abzuwägen, welche konsequenzen drohen, wenn eine beziehung in brüche geht. Das stimmt auch. Aber ob man das rechtlich darf, ist was anderes.