Gibt es wenn alle 40 Unterzähler die 13 kWh im Jahr zahlen auch noch, daß jeder der 40 nochmal Stromeigenverbrauch für den Hauptzähler zahlen muß ( ca. 8 kwh )?

3 Antworten

Jeder Zähler hat einen Eigenverbrauch, bei Ferrariszählern kann der Eigenverbrauch bis zu 6 Watt betragen.

Bei elektronischen Elektritzitätszählern ist der Eigenverbrauch geringer, dafür sind diese auch empfinflicher hinsichtlich des Anlaufwertes.

Daraus folgt, dass die Summe aller Unterzähler NIE der vom Hauptzähler erfassten Energiemenge entsprechen kann. Der Hauptzähler wird immer eine größere Energiemenge erfassen als alle Unterzähler zusammen.

Zu den Zählverlusten kommen noch die Leitungsverluste der Verteilungsanlage hinzu.

Bei den Unterzählern wäre ferner zu prüfen, ob diese überhaupt des eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen, wenn diese im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden.

Gerade in Kleingartenanlagen bestehen oft Unklarheiten über eichrechtliche Regelungen.

Das beginnt schion mit der Frage, wer als Messgeräteverwender fungiert, für das Messgerät zuständig, also verantwortlich ist.

Wurde dem Eichamt diese Zuständigkeit angezeigt, wie es das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und ie Mess- und Eichverordnung (MessEV) vorschreibt?

Befinden sich alle Zähler innerhalb der Eichgültigkeit? Wurden alle Zähler entsprechend der für den Zähler geltenden EInsatzbedingungen montiert?

Günter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

CBAPIT 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 14:27

Danke Günter

Meine Frage ist konkret : Kann es sein, daß wir zu dem Eigenverbrauch der UZ ( 12 kWh ) noch jeder der 40 Parzellen nochmal 8 KWh als Eigenverbrauch für den HZ zahlen müssen ???Wir haben UZ seit ca. 20 Jahren.

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GuenterLeipzig  22.04.2018, 14:40
@CBAPIT
  1. Wenn seit 20 Jahren ein und derselbe Unterzähler montiert ist, entspricht dieser nicht mehr den eichrechtlichen Anforderungen, da die Eichgültigkeit für Ferrariszähler 16 Jahre beträgt. Insofern dürfen diese Messgeräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr keine Anwendung mehr finden. Bei einem geeichten Zähler ist die Eichmarke der staatlich anerkannten Prüfstelle sichtbar, aus der hervorgeht, welche Prüfstelle in welchem Jahr den Zähler zuletzt geeicht hat.
  2. Wenn im Kleingartenverein eine solche anfechtbare Abrechnungsmethode gewählt wird, dann begibt sich der Kleingartenvorstand auf Glatteis, denn wie bitte will er diese unterschiedlichen Zähleverluste (egal wo) genau ermitteln? Man kann als Einziges benennen (Zähl- und Verteilverluste), die sich - wie schon geschrieben - aus dem Zählerstand des Hauptzähler minus Summe aller Unterzähler ergibt.

Wenn ich Kleingartenvorstand wäre, ich würde die Kosten, die auf den Hauptzähler auflaufen proportional zu den einzelnen Unterzählern aufteilen.

Wenn jedoch im Zweifel die Gartensatzung anderes bestimmt, dann ist es so.

Sehen wir mal von dem Krümelkack von den wenigen kWh ab.

Günter

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um es mit den unsterblichen worten der Pretenders zu sagen

don't get me wrong ♫♪♫

zu deutsch: versteh mich nicht falsch...

aber deine frage ist etwas unklar formuliert...

verbessere mich, wenn ich da jetzt richtig liege: ihr habt einen hauptstromzähler, daran hängen 40 Unterzähler.

die Summe aller 40 verbräuche weicht nun von dem was der hauptzähler gezählt hat ab, im idealfall ist es weniger. wäre es mehr, dann würde was nicht stimmen.

sagen wir mal es handelt sich hier um eine kleingartenanlage. dann gibts da bestimmt auch gemeinschaftlch genutzte einrichtungen z.B. eine Wegebeleuchtung etc. wenn das der fall ist, dann darf der vorstand den "fehlenden Strom" auf die gemeinschaft umlegen d.h. jeder zahlt 1/40 der angelaufenen kosten.

nehmen wir mal an, die summe aller 40 stomzähler ergäbe 3000 kWh. der Hauptzähler aber sagt 3400 kWh. dann müsste jeder von euch 10 kWh noch mal für die allgemeinheit bezahlen.

wenn die abweichungen wesentlich geringer sind. sagen wir es sind 3080 kWh die übers jahr angefallen sind. und vor allem wenn es KEINE gemeinschaftseinrichtungen wie wegebeleuchtung etc. gibt, dann darf der Betreiber der Anlage auch keine Nachzahlung fordern...

für eine solche diskrepanz gibt es mehrere logische erklärungen:

  • Der betreiber der Anlage hat z-B. für Wartungszwecke oder Bauarbeiten strom aus dem Hauptbereich entnommen
  • beim Ablesen der Stromzählerstände wurden Kommastellen unterschlagen z.B. abgelesen wurden 27 kWh ob wohl der zähler 27,3 kWh angezeigt hat. bei 40 Zählern und sagen wir 0,2 kWh die durschnittlich "unterschlagen" wurden summiert sich das auch schon auf 8 kWh
  • die zähler messen nicht genau. gerade wenn kleinste verbräuche zusammen kommen z.B. die schrebergärtner haben ihre handys am aufladen, kann es sein, dass der einzelne unterzähler sich nicht die mühe macht mitzulaufen während der hauptzähler z.B. bei 15 handys schon anspringt.
  • es kann tatsächlich widerstandsbedingt, je nach dem wie lang und dick die leitungen zu den einzelnen Lauben sind, relativ viel strom verloren gehen. das macht sich ins besondere bemerkbar wenn z.B. jemand an einem Herbstabend einen Radiator an hat oder so...

unterm strich gesagt, so kenne ich das jedenfalls ist der strompreis in den schrebergartensiedlungen so wie so immer etwas höher als auf dem freien markt. das hat auch einen sinn nämlich um eben solche verluste etwas zu kompensieren.

Wenn ihr also KEINE gemeinschaftlich betriebenenen einrichtungen habt, die strom brauchen, und wenn ihr KEINE größere baustelle etc. in der Siedlung hattet und wenn euer strom 30 Cent oder mehr je kWh kostet, dann würde ich mich an eurer stelle mal zusammen rotten und das ganze beim vorstand zur sprache bringen!

lg, Anna


CBAPIT 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 08:43

Danke Peppie !

Doch mir geht es allein um den Zählereigenverbrauch ( Blindstrom), den wir als Nutzer der Zwischenz. zahlen ( 13 kwh ) und nun nach Jahren soll es auch einen Zählereigenverbrauch am Hauptzähler geben, den wir 40 Leute mit ca. je 2,60 eURO ZAHLEN. Hat dieser HZ auch noch mal so hohen Eigenverbrauch ???

DAS WÄREN CA.300 KWH IM jAHR

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Peppie85  19.04.2018, 12:43
@CBAPIT

ihr zahlt für 300 kWh über 100 € das sind dann etwa 34 Cent je kWh... so teuer kauft euer platzwart den strom bestimmt nicht ein. von daher sollten eben jene beschriebenen verluste, eigenverbräuche und was weiß ich eben in der rechnung drinnen sein..

lg, Anna

PS: wenn ihr kravall machen wollt, dann schaut doch mal, ob eure zähler auch geeicht sind. falls nein, fordert vom Platzwart einen geeichten zähler! dazu habt ihr das recht!

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Das wird nicht der Verbrauch des Hauptzählers sein, sondern das sind Verteilungsverluste hinter dem Hauptzähler. Somit sind die 8 kWh durch 40 zu teilen.


CBAPIT 
Beitragsersteller
 18.04.2018, 19:51

Prof., Du hast mich falsch verstanden.

Wir zahlen neben dem Egenverbrauch des eig. Z. ( 12 kwh ) noch je 8 kwh / Person ( 2,65 Euro) x 40 Parzellen = ca. 100 Euro.

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ProfDrDrStrom  18.04.2018, 20:09
@CBAPIT

Sind die Zähler auf den Parzellen? Durchschnittliche Entfernung der Unterzähler vom Hauptzähler?

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