Lügen im Arbeitszeugnis?
ich muss laut einem Schiedsgericht von der IHK offiziell lügen? Ich haben einem Azubi fristlos gekündigt. Die Kündigung ging begründeter weise auch so durch. Lediglich durfte man dem Azubi keine Steine in den Weg stellen also muss ich ein wohlwollendes Arbeitzeugnis ausstellen mit der Note "gut"! Was absolut nicht gerechtfertigt ist, meine Meinung! Aber wurde nun mal so entschieden... Kann ich jetzt wenigstens bestimmte Punkte einfach weg lassen?
Mach ich mich denn nicht angreiffbar wenn ich lüge? Und das tue ich nun offiziell angeordnet bei allen Punkten.
11 Antworten
Wenn das Zeugnis "wohlwollend" sein muss, brauchst Du nicht lügen, Du musst Deine Meinung nur "gut verpacken".
Muss das Zeugnis allerdings der Note "gut" entsprechen, ist das schon anders. Das Zeugnis wird dann bestimmt geprüft und da fällt schon auf, wenn gewisse Bestandteile fehlen.
Es ist bekannt, dass oft die Dinge die nicht erwähnt werden ein an sich "gutes" Zeugnis abwerten.
Ich würde Dir daher empfehlen in den "sauren Apfel" zu beißen und ein Zeugnis das einer "Zwei" entspricht schreiben. Tust Du das nicht, wird das bestimmt bemerkt und Du hast die Arbeit noch einmal.
Auch wenn es Dir widerstrebt, mach einen Hacken unter dieses Ausbildungsverhältnis.
Zunächst einmal schreibst du "das Arbeitsverhältnis endet am <Datum>" - Sollte es sich dann um ein unübliches Datum handeln, ist jedem Leser klar, daß es sich um eine fristlose Kündigung gehandelt hat. Und natürlich verzichtest du auf die persönlichen Zukunftswünsche am Ende das Arbeitszeugnisses.
Formulierungen googeln, die erlaubt sind, zwischen den Zeilen für den Fachmann aber entscheidende Hinweise geben.
Zum Beispiel:
"Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Geschäftsführung war stets freundschaftlich."
Klingt doch super! Problem:
Die Mitarbeiter wurden vor der Führung erwähnt und "freundschaftlich" kann man interpretieren als ob er viel mit den Kollegen gequatscht hat anstatt seine Arbeit zu machen.
Natürlich nur anwenden, wenn es wirklich so wahr! Weil wie erwähnt: Lügen darfst Du ja nicht :-)
Durch Weglassen kann man sehr viel ausdrücken. Das Bedauern des Ausscheidens, und Wünsche für den weiteren Weg, können nicht eingeklagt werden.
Du musst es so formulieren, dass sein neuer Chef weiß, dass er hinterhältig ist, der Azubi darauf aber nicht kommt.
genau, aber ganz genau anhand dieser formulierungen die ja allseits bekannt sind soll es eine Note 2 sein.
genau so !