Werkstudenten und Honorarvertrag geht das?

2 Antworten

Ja, das ist möglich. Du musst nur aufpassen, dass deine Wochenstunden nicht über 20 gehen.

Du kannst den zweiten Vertrag ruhen lassen.


Fotogen 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 07:07

Nochmal zum Verständnis, ich würde dann 3 Monate jeweils 20 Stunden die Woche als Werkstudenten arbeiten, der 450€ Job als Honorarkraft bleibt bestehen, da ich mich aber nicht für Schichten melden werde, verdiene ich weder Geld, noch arbeite ich mehr als 20 Stunden. Das ist so möglich als Honorarkraft? Eine Honorarkraft erhält ja nur Geld, wenn die arbeitet. Das heißt niemand wird sich im Endeffekt beschweren das ich mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet haben könnte? :)

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brennspiritus  27.04.2021, 07:08
@Fotogen

Wenn du kein Bafög bekommst oder eine Prüfung wiederholen musst, ist es in der Tat wurscht.

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Wenn Du einen Minijob hast (450 €) dann bist Du keine Honorarkraft sondern Arbeitnehmerin (egal, wie der Vertrag das ggf. benennt).

Um den Werkstudentenstatus zu erhalten, dürfen alle Erwerbstätigkeiten zusammen nicht die 20 Std-Grenze überschreiten.

Wenn Du den Minijob ruhen lassen möchtest, dann geht das grundsätzlich nur mit Zustimmung des ArbG; Du nimmst dann z. B. unbezahlten Urlaub, er meldet Dich (vorübergehend) ab oder Du wirst einfach nicht eingesetzt.

Es kommt beim Werkstudentenstatus nicht auf die theoretisch mögliche Wochenstundenzahl an, sondern auf die tatsächlich geleistete Zeit an.

Wenn der Minijob nicht pauschal versteuert wird, sollte der Corona-Job als Hauptarbeitgeber angemeldet werden - sonst erhält dieser die Steuerklasse VI, es sei denn der Minijob-ArbG meldet Dich im Monat vor Beginn der Tätigkeit (vorübergehend) ab.