Gibt es eine Möglichkeit Vergewaltiger ohne Beweise zu verurteilen?

9 Antworten

Die Polizei ermittelt beim hinreichenden Verdacht von Straftaten - natürlich auch solchen gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Allerdings sind Beweismittel immer besser, als lediglich Indizien zu haben - und allein aufgrund einer Anschuldigung wird niemand verurteilt.

Wie hier schon gesagt wurde, sind falsche Verdächtigungen nicht nur strafbar, sondern können gravierende Folgen für die Opfer dieser Beschuldigungen haben.

Nur weil also etwa jemand nachweislich in der Nähe war, das Opfer der Sexualstraftat kannte und auch das sexuelle Interesse an dieser Person bekannt war, ist das noch lange keine überzeugende Argumentation für eine Täterschaft.

Man mag das alles "höchst verdächtig" finden - das steht jedem frei - aber einen Richterspruch zu Lasten des Angeklagten halte ich - ohne Jurist zu sein - für mehr als nur fraglich.

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: entweder man glaubt immer dem Opfer und riskiert Verurteilungen aufgrund falscher Behauptungen. Oder man besteht weiterhin darauf, Beweise oder zumindest sehr schlüssige Indizien zu haben.

Ich hoffe, dass es auch künftig nicht ausreicht, nur zu behaupten, man sei Opfer einer Straftat und kenne den Täter.

In Deutschland gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Das Gericht kann durch Indizien von der Schuld überzeugt sein. Und es kann auch sein, dass es trotz eines direkten Beweismittels nicht von der Schuld überzeugt ist. Direktes Beweismittel wäre ja zum Beispiel das Opfer. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Bei einer Aussage gegen Aussage Konstellartion muss die Aussage des Opfers von hoher Qualität sein oder durch weitere Indizien gestützt werden, damit sich das Gericht überzeugen kann. Wenn das Gericht zweifelt, dann muss es immer zugunsten des Angeklagten entscheiden. Wann es zweifelt ist Frage des Einzelfalls.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, ohne ausreichende Beweise ist ein Verurteilung nicht möglich.

Es gibt Verurteilungen, wenn ausreichend Indizien vorliegen. Es muss keine "allumfassende Beweise" geben.

Und diese Konstellation trifft auf jeglichen Straftatsbestand zu.