Gibt es bei Batterien ein Rückgaberecht?

3 Antworten

Hallo Trompetix,

bei Sachmängeln, welche bereits beim Kauf der Sache bestanden, stehen dir umfangreiche Rechte zu. Siehe dazu:

§ 434 BGB Sachmangel

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

§ 439 BGB Nacherfüllung

§ 477 BGB Beweislastumkehr

Du solltest allerdings auch in Betracht ziehen, dass möglicherweise ein Defekt der Rauchmelder vorliegt, oder du ungeeignete Batterien gekauft hast. Sollten die Batterien beim Kauf in Ordnung gewesen sein, sind diese Rechte nicht anwendbar.

Moin,

die Gewährleistung gilt immer! Der Verkäufer muss sie auch zurücknehmen und durch neue ersetzen! (Du brauchst eigentlich nichts dazu zu beweisen!)

Das die Batterien als Leer angezeigt werden, kann ein Sachmangel sein. Für dich ist nicht entscheidend ob Sie wiederverkaufbar sind! Das spielt bei Gewährleistung auch keine Rolle!

Bei den Versandkosten weis ich aber nicht so genau!

Edit:

Wenn es vor Gericht geht musst du wahrscheinlich für 3 Sachen Belege vorlegen:

  • Das deine Melder ordnungsgemäß funktionieren
  • Das du die richtigen Batterien für diese Melder bestellt hast
  • Die Verpackung der Batterien vorzeigen das sie evtl. abgelaufen sind

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Salue

Es ist ja nach abzusprechen, dass die Batterien an ihrem Ende sind. Sie sind Verbrauchsmaterial und der Anbieter kann knallhart darauf hinweisen, dass Verbrauchsmaterial generell nicht übernommen wird. Damit mag er Recht haben, nur sind die Batterien schon bei der Auslieferung auf dem "letzten per Ampere" gelaufen. Nach monatelagem Lagern sind diese geschädigt.

Aber: Du kannst E-Mails schreiben, Du kannst Anrufen und Du kannst einen Anwalt anstellen, nur worum geht es denn. Ein paar Euros für ein paar Standartbatterien!

Da wäre mir jede Minute zu schade um ärgerlich zu sein. Ich weiss jetzt etwas mehr über diesen Lieferanten und werde ihn vermeiden. Ansonsten, die paar Euros sind es nicht wert, sich unnötig herumzuärgern.

Tellensohn