Gibt es Beamtenbeleidigung?
22 Stimmen
9 Antworten
Na klar!
Beamte werden beleidigt. Ohne Frage. Genau wie Taxifahrer, Türsteher, Verkäufer, Frisöre, Bauarbeiter, Schüler, Kinder, Trainer, Sportler ...
Die Antwort wäre also eindeutig JA.
Aber ich vermute hinter der Frage den nicht erwähnten Aspekt, ob es ein eigener Straftatbestand ist. Da lautet die Antwort NEIN. Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, egal, wer sie gegen wen ausspricht.
Hat es dennoch ggf strafrechtlich unterschiedliche Konsequenzen? Hier wäre die Antwort wieder JA. Im Gegensatz zu "anderen" Beleidigungen besteht bei der Beleidigung von gewissen Personen oder Berufsgruppen generell ein öffentliches Interesse und es ist auch kein reines Antragsdelikt mehr.
Bedeutet: Es wird bei Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Egal, ob der Polizist, der Lehrer, der Justizier, der Zöllner usw einen Antrag stellt.
Denn im Gegensatz zur "herkömmlichen" Beleidigung kann auch der Dienstherr den Strafantrag stellen.
Es ist also wieder eine ziemlich ungeeignete UMfrage ....
Gruß S.
Was soll denn der Sch*?!
Du musst nur meine Antwort sinnerfassend lesen und auch die der anderen verstehen.
Blödsinnige Laberei. Und für so einen Mist gibt man sich Mühe, sachlich zu antworten!
Nicht als Straftatbestand. Beleidigen kann man jeden, auch Beamte.
Für Beamte gelten dieselben Regeln wie für Nicht-Beamte mit dem Unterschied, dass auch der Dienstvorgesetzte eines Beamten u.U. einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen kann.
Rein rechtlich natürlich nicht. Aber Beamte werden besonders geschützt vor Gerichten. Egal wie sehr sie lügen.
Nein es gibt kein eigenes Paragraph für das beleidigen eines Beamtens wäre dann eine normale beleidigung wie bei jeden anderen
Es ist also wieder eine ziemlich ungeeignete UMfrage ....
anscheinend nicht sonst würde nicht jeder Horst was anderes sagen