Gez verjährt bei nicht Anmeldung?
Ich hab mich seit dem Einzug vor über 3 jahren nicht bei der gez gemeldet, habe nun gelesen das der Beitrag der Verjährung unterliegt.
Heisst das also wirklich sollten die mich eines tages anschreiben muss ich nur die letzten 3 Jahre nachzhalen?
2 Antworten
Bei dir handelt es sich um sog. hinterzogene Rundfunkbeiträge, für die gilt nicht die 3-jährige Verjährungsfrist. Die gilt nur für Forderungen des Beitragsservice, die er dem Umfang nach und im Hinblick auf den Schuldner kennt.
Für die dem Beitragsservice unbekannte Forderungen, die ihm nach dem Gesetz zustehen, gibt es eine absolute Obergrenze, nämlich die 10-Jahresfrist ab Entstehung der Forderung nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Solltest du also erst nach 10 Jahren erwischt werden, so musst du die ganze Zeit nachzahlen.
Sowohl die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags wie die Nichtanmeldung beim Beitragsservice stellen zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Nein. Die Forderung unterliegt der Verjährung von 3 Jahren, soweit schon richtig. Aber der Gesetzestext geht noch weiter. Die Frist beginnt nicht bevor der Rundfunkbeitragsservice von deiner Pflicht zur Zahlung wissen konnte.
Wenn man dort von deinem Umzug noch nichts weiß, dann irrelevant, ja. Und ja, wenn man bereits von deinem Umzug wissen würde, dann hättest du höchst wahrscheinlich schon eine Zahlungsaufforderung bekommen.
Hast du dich denn überhaupt im Einwohnermeldeamt umgemeldet? Wenn nein, hast du vielleicht noch ein Problem.
Heisst die Verjährung ist eigentlich irrelevant, weil in der regel würde man wahrscheinlich schon von denen im knast sitzen wenn man nicht zahlt