GEZ??

4 Antworten

Ja. Für eine Betriebsstätte ist zusätzlich zu bezahlen. Diese ist nur dann befreit, wenn der Zugang zur Betriebsstätte über die Wohnung erfolgt, für die bereits der Beitrag gezahlt wird. Aber das ist bei einem Imbiss normal nicht der Fall, da dieser sicherlich einen separaten Eingang für die Kunden hat.

Ein Privathaus/-Wohnung ist genauso abgabepflichtig wie eine kommerzielle Einrichtung, Betriebsstätte, Firma. Es ist dabei leider vollkommen egal, dass Du der Besitzer bist. Für Deinen Imbuss musst Du auch bezahlen.

Ob Du ein Radio, Fernseher oder Internetanschluss hast, ist leider auch vollkommen egal - denn Du könntest Dir jederzeit die Möglichkeit schaffen, irgendwie ARD, ZDF etc, zu konsumieren - egal wie.

Dass diese Regelungen Mist sind und vollkommen ungerecht, wissen wir inzwischen alle. Aber leider waren bisher alle Versuche, sich dagegen zu wehren oder diese Medien-Steuer abzuschaffen vollkommen für den A....

Esist pro Haushalt und Betriebsstätte zu zahlen, also auch für den Imbiss.


Melek63 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 00:22

Danke

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